Sächsin beim „Islamischen Staat“: Sechs Jahre Haft für Jung-Islamistin
Die 17-jährige Linda W. soll sich dem IS angeschlossen haben, nun wurde sie im Irak verurteilt. Das Auswärtige Amt betreut sie.

Bagdad: Noch ist der Irak gezeichnet von den IS-Kämpfen – die Justiz aber hat die Aufarbeitung begonnen Foto: dpa
BERLIN taz | Seit acht Monaten sitzt Linda W. im Irak in Haft, am Wochenende nun wurde die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin nach taz-Informationen in Bagdad verurteilt: zu einer Haftstrafe von sechs Jahren, wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und illegalen Grenzübertritts. Zuerst hatte der NDR darüber berichtet. Die Sächsin wird vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut. Offen blieb am Montag, ob sie ihre Strafe im Irak absitzen muss oder vorher nach Deutschland zurückkehren kann.
Der Fall erregte internationale Aufmerksamkeit: Im Juli 2016 war Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz über die Türkei zum „Islamischen Staat“ nach Syrien ausgewandert. Innerhalb kürzester Zeit hatte sie sich radikalisiert. Ein Jahr später wurde sie in Mossul im Irak festgenommen, zusammen mit anderen Frauen. In Interviews erklärte Linda W. danach, sie bereue ihre Ausreise und wolle zurück nach Deutschland.
Das indes ist kompliziert: Die Bundesrepublik hat kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak, eine Überstellung müsste nichtvertraglich geregelt werden. Gegen Linda W. ermittelt hierzulande zwar die Bundesanwaltschaft, die auf eine Auslieferung drängen könnte – bisher indes gibt es von dort keinen Haftbefehl. Dafür fehlen den deutschen Ermittlern bis heute Nachweise, was genau die Sächsin in Syrien und dem Irak tat. Sehr aufmerksam dürfte man dort nun auswerten, was die irakischen Behörden an Vorwürfen gegen Linda W. zusammentrugen.
Zuletzt wurden im Irak auch weitere Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft verurteilt – darunter Lamia K., eine 50-jährige Deutschmarokkanerin aus Mannheim, die eine Todesstrafe erhielt. Auch diesen Fall begleitet das Auswärtige Amt und versucht offenbar, eine Umwandlung in eine Haftstrafe zu erreichen. Todesurteile werden im Irak von einem Richterrat überprüft. Die Linie der Bundesregierung lautet bisher: Die erwachsenen deutschen IS-Anhänger sollen sich vorerst den Gerichten vor Ort stellen. Mit ihrer Ausreise hätten sie gewusst, worauf sie sich einließen. Nur bei einer Todesstrafe wird interveniert.
Leser*innenkommentare
Reinhold Schramm
Gleichberechtigung beinhaltet auch im bürgerlichen Strafrecht die Gleichbehandlung der Frau. Auch hier darf es keinen diskriminierenden Sonderstatus für Frauen geben.
Ohne die aktive Unterstützung des Kapitalfaschismus deutscher Prägung, zwischen 1933 und 1945, durch Millionen deutsche und europäische Frauen, wären diese mörderischen Verbrechen niemals möglich gewesen! Ebenso wäre der Massenterror, der Kopf- und Halsabschneider der feudal-religiösen IS-Aberglaubensgemeinschaft, ohne die passive und aktive Beteiligung von Frauen und Müttern niemals möglich gewesen!
In diesem Zusammenhang müssen sich aber auch die europäischen Wohlstands- und Konsumgesellschaften, die regierende bürgerliche Politik, die Frage stellen, warum war ein solches möderisches Verhalten und die Beteiligung daran, von (jungen) Männern und Frauen, möglich? (!)
Warum ist die westeuropäische und bundesdeutsche Gesellschaft bereits psychisch so defekt, dass sich junge Menschen am feudal-religiösen Wahn und islamischen Aberglauben aktiv beteiligen? (!)