Sabotage an Bahn-Kommunikation: Der Generalbundesanwalt übernimmt
Am 8. Oktober brachten Unbekannte die Bahn in Norddeutschland zum Stillstand. Nun ermittelt die oberste Anklagebehörde wegen „verfassungsfeindlicher Sabotage“.
Hintergründe zu den Ermittlungen nannte der Sprecher der Bundesanwaltschaft zunächst nicht. Deutschlands oberste Anklagebehörde kann bei Taten von übergeordneter Bedeutung die Zuständigkeit an sich ziehen.
Am Samstagmorgen waren in Berlin und Nordrhein-Westfalen unverzichtbare Kabel für den Zugfunk der Bahn beschädigt worden. Über Stunden stand daraufhin der Schienenverkehr in weiten Teilen Norddeutschlands still. Viele Reisende waren an Bahnhöfen gestrandet.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die Bahn selbst sprachen in der Folge von Sabotage. Das Vorgehen setzt nach Einschätzungen aus Sicherheitskreisen Insiderwissen über die Bahn voraus.
Die Polizei in NRW teilte am Montag mit, dass mehrere Kabel im Bereich des Bahnhofs Herne an den Gleisanlagen durchtrennt worden seien. Der Staatsschutz in Bochum ging von einer „politisch motivierten Tat“ aus. In Berlin waren zwischen den S-Bahnhöfen Gehrenseestraße und Hohenschönhausen Kabel der Bahn beschädigt worden, teilte die Polizei am Mittwoch mit und suchte Zeugen.
Aus Sicht der Deutschen Bahn hatten die Notfallkonzepte des Konzerns „optimal gegriffen“. Nach drei Stunden sei der Funkverkehr wieder hergestellt gewesen, am Samstagvormittag hätten die Züge wieder fahren können. Die Auswirkungen in Form von Verspätungen und Ausfällen waren im gesamten Fernverkehrsnetz allerdings noch deutlich länger zu spüren.
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