piwik no script img

SPD will Ex-Präsidentenbezüge deckelnKürzung bei Leistungsverweigerung

Die SPD hält die Causa Wulff am Köcheln. Sie nimmt den unrühmlichen Abgang des Ex-Präsidenten zum Anlass, eine Deckelung der Bezüge für frühere Amtsinhaber zu fordern.

Bleiben zumindest als Bilder auch im Schloss Bellevue: Die Ex-Präsidenten Köhler und Wulff. Bild: dpa

BERLIN afp | Die SPD will die Leistungen für ehemalige Bundespräsidenten neu regeln. „Aufgrund der bisherigen Erfahrungen erscheint eine Deckelung auf 300.000 Euro angemessen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einem SPD-Papier. Darin enthalten seien „ein Dienstfahrzeug mit Fahrer, weiteres Personal (Sekretärin, Sachbearbeiter, Referent), Reisekosten und ein Büro mit entsprechender Ausstattung“. Darüber „hinausgehende Bedarfe“ könnten im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich gewährt werden.

Der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Carsten Schneider, sagte der SZ in Bezug auf Ex-Bundespräsident Christian Wulff, dieser habe seine Amtszeit „nicht einmal zur Hälfte geleistet und er hat durch seinen Umgang mit der Wahrheit dem höchsten Amt im Staat schweren Schaden zugefügt“. Die SPD halte deshalb eine Gleichbehandlung mit seinen Vorgängern „nicht für akzeptabel“.

Bundespräsidenten, die ihre erste Amtszeit vorzeitig beendeten, sollten nach ihrem Ausscheiden nur noch so lange Anspruch auf Sach- und Personalleistungen haben, wie sie im Amt waren. Den Anspruch auf eine unbefristete Nutzung dieser Leistungen solle es erst von einer vollen Amtsperiode an geben.

Wulff war am 17. Februar nach Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsnahme nach 20 Monaten im Amt zurückgetreten.

Derzeit liegen dem Bericht zufolge nur Horst Köhler und Richard von Weizsäcker über der 300.000-Euro-Marke. Die Ortswahl für ihre Büros will die SPD den ehemaligen Bundespräsidenten selbst überlassen, da eine Unterbringung in Räumen des Bundestages nicht kostengünstiger sei. Bisher können die Bundespräsidenten ihre Büros selbst aussuchen. Die Koalition will dies jedoch ändern und sie in Räumlichkeiten des Bundestages unterbringen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • C
    Celsus

    Aber natürlich will die SPD damit auch von den zu hohen Bezahlungen für Auftritte ihres Kandidaten ablenken. Sei es drum. Hier ist ein neues Fass. Aber auch da stelle ich mir die Frage, warum denn nicht in einem Aufwasch auch andere zu hohe Ruhestandsbezüge mal kiorrigiert werden.

     

    Ehemalige Minister und ehemalige Abgeordnete - wie auch der SPD-Kandidat - sind zu üppig im "Alter" bedient. Krokodilstränen werden vergossen, wenn da einer vorzeitig aus dem Amt scheidet udn nicht im jüngsten Alter bereits versorgt ist. Weg damit. Das soll es erst ab 67 geben.

     

    Das Niveau ist aber auch unglaublich üppig und liegt weit über den kommenden 43 % eines Rentners, der ein Leben lang an der Beitragsbemessungsgrenze geklebt hätte. Warum bitte denn eine Absicherung der Politiker, die weit über Entgeltpunkte bis zur Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht?

     

    Falls erforderlich können die Politiker ja Kurse erhalten, wei sie sich privat zusätzlich absichern können. Das bringt gesitig doch auch schon ein Arbeitneherm hin, der im Jahr 150.000 € verdient hat. Das schaffen die Politiker auch, wenn ihnen die "üppige" Rente aus Entgeltpunkten von der Beitragsbemessungsgrenze während der Amtszeit nicht reicht.