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Rücknahmeabkommen mit der TürkeiTürken rein, Flüchtlinge raus

In der EU abgewiesene Asylsuchende können zukünftig in die Türkei zurückgeschickt werden. Dafür wird die Einreise für türkische Bürger erleichtert.

Syrische Flüchtlinge an der Grenze zur Türkei. Bild: dpa

ISTANBUL taz | Jahrelang hatte die EU darauf gedrängt, jetzt ist es so weit. Die Türkei ist bereit, ein sogenanntes Rücknahmeabkommen zu unterschreiben, mit dem sie zusichert, alle Flüchtlinge, denen es gelang, über ihr Territorium in die EU zu flüchten, wieder zurückzunehmen. Tritt dieses Abkommen Ende des Jahres in Kraft – offiziell will die türkische Regierung die Vereinbarung am 16. Dezember unterzeichnen – wird vor allem die griechische Regierung aufatmen.

Im Gegenzug sichert die EU zu, dass für Türken die Einreise in die EU erleichtert wird, bis hin zur Visafreiheit in drei Jahren. Während die Zeitungen in der Türkei vor allem über die in Aussicht gestellten Visaerleichterungen jubeln, bleibt das Rücknahmeabkommen zunächst weitgehend undiskutiert.

Mehrere Hunderttausend Menschen sind in den letzten Jahren über die Türkei in die EU geflüchtet, die meisten nach Griechenland. In letzter Zeit versuchen Flüchtlinge auch nach Bulgarien zu gelangen, weil Griechenland im Verbund mit EU-Frontex-Polizisten den Grenzübertritt erheblich erschwert hat.

Nach Griechenland versuchen Flüchtlinge über die Ägäisinseln, den Grenzfluss Meric/Evros oder über einen schmalen Landstreifen bei der Grenzstadt Edirne zu gelangen. Auf der 12 Kilometer langen Landgrenze hat Griechenland mittlerweile einen Zaun gebaut, die Überwachung der Seegrenze wurde verstärkt. Flüchtlingsorganisationen berichten, dass die griechische Küstenwache auch nicht davor zurückschreckt, Flüchtlingsboote zu versenken.

Die meisten Flüchtlinge, die es dennoch schaffen, kommen von Griechenland aus nicht weiter, weil sie nur dort Asyl beantragen dürfen, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben. Griechenland ist mit der großen Zahl an Flüchtlingen völlig überfordert und wird versuchen, möglichst viele wieder in die Türkei abzuschieben. Das aber wird in der Türkei zu ähnlichen Problemen führen.

Nicht auf die Flüchtlinge vorbereitet

Es gibt kaum Aufnahmelager und das Rechtssystem ist für die Bearbeitung von Asylanträgen in keiner Weise vorbereitet. Zwar wurde im Frühjahr ein Asylgesetz verabschiedet, aber das steht bislang nur auf dem Papier. Schon jetzt ist die Türkei mit rund 1 Million syrischer Flüchtlinge an der Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Doch die syrischen Flüchtlinge werden offiziell gar nicht als solche bezeichnet, sondern als Gäste der Regierung. Ihr Aufenthalt ist zeitlich nicht befristet, weil man immer noch davon ausgeht, dass der Krieg bald endet. Es wurde aber jetzt begonnen, an einzelne Syrer Arbeitserlaubnisse auszugeben.

Darauf dürfen andere Flüchtlinge in der Türkei nicht hoffen. Die Mehrheit kommt bislang aus Iran, Irak und Afghanistan. Sie müssen sich bei der Flüchtlingshilfe der UNO, dem UNHCR, melden, werden dort registriert und dürfen sich anschließend nur in einer bestimmten Stadt aufhalten. Dort warten sie dann jahrelang ohne staatliche Unterstützung darauf, dass das UNHCR für sie eine Bleibe in Europa oder Nordamerika findet.

Dazu kommen immer mehr afrikanische Flüchtlinge, die derzeit leicht als Touristen in die Türkei einreisen können, weil die Visapflicht für etliche afrikanische Länder abgeschafft wurde, und die nach den erlaubten drei Monaten dann einfach abtauchen. Viele, die ursprünglich vorhatten nach Europa zu gehen, ziehen es bereits vor, in Istanbul zu bleiben, weil es dort bessere Jobmöglichkeiten als in Griechenland gibt. Mit der jetzigen Vereinbarung mit der EU wird die Zahl von Flüchtlingen, die für längere Zeit in der Türkei bleiben, erheblich zunehmen.

Die Konflikte, die sich daraus ergeben werden, sind bereits absehbar. Am meisten leiden werden die Kriegs- und Armutsflüchtlinge, deren Traum von Europa jetzt schon in der Türkei enden wird.

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4 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Jeder Mensch muss das Recht haben, sich am Ort seiner Wahl niederzulassen, um seinen Lebensplan zu verwirklichen. Ob das Land, in dem er sich niederlässt ihm dabei Niederlassungshilfe gewährleistet, ist Sache der ansässigen Bevölkerung, sprich: eine Frage der gewählten Finanz- und Sozialpolitik.

    Aber kein Mensch hat das Recht, jemand anderen eine freie Niederlassung im Lande zu verweigern. Dadurch wird seine eigene Lebensweise nicht beeinträchtigt.

  • SS
    Stimmt so nicht

    Der Autor geht von falschen Voraussetzungen aus, denn Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge sind von dem Rückübernahmeabkommen ausgenommen, Artikel 18 Nummer 4 des Abkommens: "Die Anwendung dieses Abkommens lässt die Rechte von und die Verfahrensgarantien für Personen unberührt, die nach Maßgabe der Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten[8] und der Richtlinie 2005/85/EG des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft Asyl beantragen, insbesondere in Bezug auf die Berechtigung zum Verbleib im Mitgliedstaat während der Prüfung des Antrags." Übrigens gibt es längst ein bilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen der Türkei und Griechenland, das hat den Griechen auch nicht viel gebracht.

  • na toll. europa macht immer dichter.

    • G
      gast
      @christine rölke-sommer:

      Was die türk. Leute betrifft, wieso wird Europa dabei immer dichter ???

       

      Asylsuchende die abgelehnt wurden müssen gehen (wie alle anderen abgelehnten Asylsuchenden auch) dafür dürfen die anderen türk. Leute legal rein.

       

      Ich finds albern, dann können auch von dort alle möglichen Armutsflüchtlinge hier einreisen die angeblich Arbeit suchen.

       

      Wenn Afrikaner hierher kommen sagt man die kommen nur um sich hier durch zu füttern ( sie wollen arbeiten, aber der d. Staat läßt sie nicht), was tun all die Armutsflüchtlinge, die werden nicht durchgefüttert sogar gleich mit Arbeitsrecht, Mietwohung, Kindergeld, Sozialhilfe.

       

      Gleiches Recht für alle oder sind doch gewisse Menschen gleicher als gleich