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Rückgabe von KulturgüternSchiedsgericht für NS-Raubgut beginnt Arbeit

Das Gremium soll künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden. Damit wird Kunstrestitution in Deutschland erleichtert.

Internet-Auftritt der Lost Art-Datenbank, in der internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht werden Foto: Marijan Murat/dpa

epd | Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll in Deutschland künftig erleichtert werden. Zum 1. Dezember nimmt die neu eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf, wie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Sonntag in Berlin mitteilte. Sie soll künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden. Voraussetzung ist, dass diese verfolgungsbedingt während der Nazizeit den Eigentümern entzogen wurden. Dabei geht es vor allem um vormals jüdischen Besitz.

Bereits im September waren insgesamt 36 Schiedspersonen ernannt worden. Das Präsidium der neuen Schiedsgerichtsbarkeit bilden die vormalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Elisabeth Steiner, und der ehemalige saarländische Ministerpräsident und Bundesverfassungsrichter Peter Müller (CDU). Im Gremium sind Expertinnen und Experten aus den Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der Kunstgeschichte.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte, dass Opfer und deren Rechtsnachfolger nun verbindlich und auch einseitig den Rechtsweg beschreiten könnten, sofern sich der ehemalige Besitz heute in öffentlicher Hand befindet. Um auch Ansprüche auf Kulturgüter in privatem Besitz erheben zu können, brauche es aber ein Restitutionsgesetz.

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich im März 2024 auf eine grundlegende Reform der „Beratenden Kommission“ für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts verständigt.

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