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Revision in Verfahren um IS-RückkehrerinBGH kippt Urteil gegen Jennifer W.

2021 wurde die IS-Rückkehrerin verurteilt, weil sie im Irak tatentlos zugesehen hatte, wie ein Kind verdurstete. Jetzt muss das Urteil neu verhandelt werden.

Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal im Oktober 2021 Foto: Sven Hoppe/dpa

Karlsruhe afp/dpa | Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden, die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag in Karlsruhe, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. (Az. 3 Str 246/22)

W. war im Oktober 2021 in München wegen verschiedener Gesetzesverstöße zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden, die zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft zusammengefasst wurden. Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.

Über diesen Teil der Strafe und damit auch über die Gesamtstrafe muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts darum nun noch einmal verhandeln und entscheiden. Auch W. selbst wandte sich mit einer Revision an den BGH. Diese wurde am Donnerstag aber verworfen.

W.s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige im Irak zur Strafe an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verschleppt worden waren.

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4 Kommentare

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  • welche Rechtsfehler wurden bemängelt?

    • @Friderike Graebert:

      hna.de schreibt: Die Beanstandungen des BGH beziehen sich ausschließlich auf die zweite Einzelstrafe. Hier hätte das OLG keinen minderschweren Fall annehmen dürfen. Ohne diese Einschränkung sind bei Sklaverei mit Todesfolge mindestens zehn Jahre oder lebenslange Haft zu verhängen. Schäfer bezeichnete es als „zumindest bedenklich“, dass das OLG die menschenverachtenden Beweggründe und Ziele der Angeklagten unberücksichtigt gelassen habe. Sie habe die Absicht der Terrormiliz Islamischer Staat gekannt und gebilligt, die Jesiden als religiöse Gruppe zu zerstören.

    • @Friderike Graebert:

      Bislang wurde nur der Tenor (also das Ergebnis des Urteils) verkündet, die schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor.



      Da das Erstellen des schriftlichen Urteils regelmäßig nach dem Urteilsspruch geschieht, hat der BGH dazu einige Tage Zeit.

    • @Friderike Graebert:

      Das würde mich auch interessieren.