Rentenkommission mit vagen Empfehlungen: „Korridore“ lassen Spielraum
Nichts Konkretes weiß man nicht: Die Rentenkommission bleibt bei vage. Das Renteneintrittsalter von 67 soll wohl bleiben.
Die Vorsitzende Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) erklärte, der Ansatz biete einerseits „die notwendige Flexibilität“, andererseits aber auch ein hohes Maß an „Sicherheit und Verlässlichkeit“. Innerhalb der Korridore sollen ab dem Jahre 2026 für jeweils sieben Jahre konkrete „gesetzlich verbindliche Haltelinien“ für das Rentenniveau und die Beitragssatzhöhe gelten. Nach derzeitigem Recht darf das Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung 48 Prozent nicht unterschreiten, es liegt aktuell auch etwa in dieser Höhe. Der Beitragssatz beträgt derzeit 18,6 Prozent. Gelten die Korridore, kann das Rentenniveau künftig kaum steigen, die Beitragssätze aber schon. Am gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren, gültig ab dem Jahre 2031, soll laut Kommission erst mal nicht gerüttelt werden.
Die Aufnahme von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt die Kommission nicht. Langfristig entstünden dadurch „hohe zusätzliche Rentenleistungen“, heißt es in der Kurzfassung des Abschlussberichts. Selbständige, die nicht anderweitig für das Alter versichert sind, sollen jedoch verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
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