Reisen in die Türkei: „Angst ist kein Kündigungsgrund“

Kann man nach Terror-Anschlägen eine gebuchte Reise stornieren? Wie gehen Reiseveranstalter damit um? Fragen an die Verantwortlichen der taz-Reisen.

Eine Moschee in Istanbul

Ein Besuch in Istanbul ist derzeit womöglich nicht mehr mit der gebotenen Begeisterung zu genießen. Foto: dpa

taz: Frau Coldewey: Kann ich nach dem Anschlag in der Türkei jetzt noch unbesorgt die Hagia Sofia in Istanbul besuchen?

Gaby Coldewey: Im Prinzip ja. Wenn Sie aber ein ängstlicher Mensch sind und sich schon im Vorfeld Sorgen machen, werden Sie es nicht mehr unbesorgt tun. Und damit kommen Sie sicher um den Genuss, den Sie sonst von dem Besuch hätten.

Wie soll ich mich als Touristin dort jetzt verhalten?

Nicht anders als vorher. Generell ist es ratsam – und nicht erst nach den Anschlägen vom 12. Januar –, sich vor einer Reise die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes im Internet anzusehen, die nach solchen Anschlägen aktualisiert werden. In Istanbul – aber nicht nur dort – gilt, dass man Menschenansammlungen auf großen Plätzen und vor touristischen Sehenswürdigkeiten meiden und auch nicht an Demonstrationen teilnehmen sollte. Auch nicht als Zuschauer.

Gibt es in der Türkei andere Gebiete, in denen besondere Vorsicht angesagt ist?

Auch hier ist das Auswärtige Amt eine sinnvolle Quelle: „Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Mardin, Cizre, Silopi und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.“

ist zuständig für die „Reisen in die Zivilgesellschaft“ der taz. Auch in diesem Jahr stehen wieder Istanbul-Besuche auf dem Programm.

Kann ich einen schon gebuchten Urlaub stornieren, wenn ich Angst habe?

Ja, Sie werden aber kein Geld zurückbekommen. Es sei denn, Sie haben einen sehr kulanten Reiseveranstalter. Angst ist kein Kündigungsgrund, sondern eine persönliche Sache. Nur, wenn das Auswärtige Amt wirklich aus aktuellem Anlass vor Reisezielen warnt, können Sie auch Ihr Geld zurück verlangen. Aber auch dann nur, wenn die Warnung nicht schon bei Buchungsabschluss bestanden hat. Auch Ihre Reiseversicherung wird Ihnen die Kosten nicht zurück erstatten, es sei denn, Ihr Arzt bescheinigt Ihnen eine Krankheit – etwa eine posttraumatische Störung oder eine andere Angsterkrankung.

Sie haben schon mehrfach taz-Reisen in die kurdischen Gebiete abgesagt. Wie war es da?

2014 fanden kurz vor der geplanten Reise die Kämpfe um Kobani statt. Einige Orte unserer Reise lagen dort relativ nahe, die Situation war zunächst unübersichtlich. Wir haben uns dann relativ kurz vor Reisestart entschlossen, die Reise aus Sicherheitsgründen abzusagen. Da es keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab, sind der Reiseveranstalter und wir dann auf den Kosten sitzen geblieben. Um dies zu vermeiden, haben wir die Reise im letzten Jahr schon deutlich früher abgesagt, so dass für uns keine Kosten angefallen sind und wir natürlich auch die bereits bezahlten Gelder wieder an die Kunden zurück gezahlt haben.

Was für Erfahrungen haben Sie mit anderen Ländern gemacht, in denen es Anschläge gab?

Sicherlich haben Touristen bei Reisen in arabische Länder eher Sorgen als etwa bei Reisen nach Paris, London oder Madrid. Die Ereignisse in Ägypten haben dazu geführt, dass es bei unseren Kairo-Reisen keine Buchungen mehr gab. Wir haben sie deshalb aus dem Programm gestrichen. Auch die Nachfrage nach Tunesien ist nach dem Anschlag im Bardo-Museum deutlich gesunken, so dass wir diese Reise in diesem Jahr nur noch mit einem und nicht wie bisher mit zwei Terminen anbieten.

Gibt es ein Ziel, das Sie derzeit aus Sicherheitsgründen nicht bereisen würden?

Ja. Ich würde weder in den Irak noch in den Jemen, nach Libyen oder in andere Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete reisen.

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