Regierung reformiert Berufsausbildung: Brot vom Bachelor Professional
Das Kabinett hat ein neues Berufsbildungsgesetz verabschiedet. Die berufliche Bildung soll dadurch aufgewertet werden.
„Wir müssen Leute ans Handwerk binden, egal wie“, sagt Bäckermeister Lutz Koscielsky, auch Meister der Thüringer Landesinnung. Die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Reform des Berufsbildungsgesetzes findet er daher richtig.
Diese sieht unter anderem eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis in Höhe von 515 Euro im ersten Lehrjahr vor sowie drei neue, ergänzende Berufsbezeichnungen: „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, CDU, die die Vorschläge ins Kabinett eingebracht hatte, will so die berufliche Bildung stärken und aufwerten. „So machen wir die duale berufliche Ausbildung noch attraktiver“, glaubt Karliczek.
Über die Einführung der „international verständlichen Fortbildungstitel“ freut sich auch der Zentralverband des Handwerks. „So die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung sichtbarer zu machen, ist durchaus positiv“, heißt es auf Anfrage.
Zähneknirschende Zustimmung
Doch die an die akademischen Abschlüsse Bachelor und Master angelehnten neuen Berufstitel sind eben nicht gleichwertig. Wer eine Laufbahn im höheren öffentlichen Dienst einschlagen will, braucht weiterhin ein Studium, Master Professional hin oder her.
Die Mindestausbildungsvergütung akzeptieren die Handwerksverbände nur zähneknirschend. Diese sei eigentlich nicht notwendig, Ausbildungsvergütungen auszuhandeln sei Sache der Tarifpartner. Aber der jetzige Vorschlag schade zumindest nicht, so der Tenor einer gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden veröffentlichten Pressemitteilung. Die Gewerkschaft Verdi findet die Mindestvergütung hingegen deutlich zu niedrig.
Lutz Koscielsky, Bäckermeister
Zudem sind Ausnahmen nach unten erlaubt. Karliczek ist hier den Arbeitgebern entgegengekommen: Branchen- und regionenspezifische Tarifverträge gelten weiter. Arbeitgeber können also durchaus niedrigere Ausbildungsvergütungen zahlen.
Unter 500 Euro verdienen derzeit der Bundesagentur für Arbeit zufolge über 100.000 Lehrlinge – mehr als 7 Prozent der Auszubildenden. So lagen 2018 etwa Raumausstatter-Lehrlinge, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure mit 325 Euro unter der neuen Untergrenze.
In vielen Branchen wird aber schon jetzt deutlich mehr gezahlt. So gilt für das Bäckerhandwerk eine bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung von 615 Euro im ersten Lehrjahr und 700 Euro im zweiten. Im dritten Lehrjahr bekommen die angehenden Gesellen 820 Euro. Das sind 200 Euro mehr als die Mindestausbildung dann vorsieht. „Darunter sollte man nicht gehen“, meint Koscielsky. Für sein Unternehmen, das sechs Filialen betreibt und rund 90 Mitarbeiter beschäftigt, gehe es vor allem darum, seine Fachkräfte zu halten.
Koscielsky findet die neue Untergrenze dennoch sinnvoll, denn sie signalisiere: Auch im Handwerk kann man ordentlich verdienen. Auch den neuen Berufsbezeichnungen kann Koscielsky einiges abgewinnen. Der Bäckermeister würde sich selbst nun allerdings nicht ergänzend als Bachelor Professional bezeichnen. „Ich bin Bäcker. Mit Leib und Seele.“
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