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Reform des Sexualstrafrechts„Nein heißt nein“

Frauengruppen wenden sich in einem offenen Brief an Angela Merkel: Ihnen reicht der Vorstoß des Justizministers nicht aus.

Was nutzt die Beweissicherung, wenn eine Lücke im Gesetz den Vergewaltiger laufen lässt? Foto: dpa

Berlin taz | Es ist ein ganz normaler Abend, irgendwann 2012. Eine Frau, schwanger mit dem ersten Kind, wird von ihrem Freund bedrängt: Er will mit ihr schlafen. Sie will das aber nicht und sagt ihm das. Auch dass sie Schmerzen hat, wenn er in sie eindringt. Das interessiert den Mann nicht. Er hat Druck, und der muss weg. Er zieht seine Freundin vom Sofa, schiebt sie ins Schlafzimmer und fordert sie auf, sich auszuziehen.

Widerstandslos folgt die Frau seinen Anweisungen. Sie hat Angst – um ihr ungeborenes Baby, um sich selbst. Schon öfter ist ihr Freund gewalttätig geworden. Er hat die Schwangere geschubst, mit Gegenständen geschmissen, die Katze gequält. Während er sich jetzt an der Frau zu schaffen macht, wiederholt sie, immer und immer wieder, dass sie keinen Sex will. Doch er lässt nicht von ihr ab – und sie lässt es widerwillig geschehen.

Was ist das? Ganz klar: eine Vergewaltigung. So empfindet das wohl jeder.

Vergewaltigung ist in Deutschland strafbar. Allerdings nicht in jedem Fall. Das Erlebnis der jungen Frau ist so einer. Es gehört zu einer Sammlung von 107 exemplarischen Fällen schwerer sexueller Übergriffe, die der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) gesammelt hat und bei denen das Verfahren eingestellt oder der Täter freigesprochen wurde – aufgrund der aktuellen Rechtslage.

Nach derzeitigem Recht gilt ungewollter Geschlechtsverkehr nur in drei Konstellationen als Vergewaltigung: Wenn der Mann ihn mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt. Oder wenn der Täter eine schutzlose Lage seines Opfers ausnutzt. Es genügt also nicht, dass eine Frau eindeutig Nein sagt.

Die Zeit ist reif

Das muss sich ändern, sagen Frauenrechtlerinnen. Ein schlichtes verbales Nein zu ignorieren muss für eine Strafverfolgung ausreichen, fordern sie seit Jahrzehnten. Jetzt wendet sich ein Bündnis zahlreicher Frauengruppen und -verbände mit einem offenem Brief an Kanzlerin Angela Merkel: Die Zeit ist reif für eine große Reform des Sexualstrafrechts.

„In einer Reihe von aktuellen Analysen und Gutachten sind Fallgruppen aufgezeigt, in denen Frauen klar ‚Nein‘ sagen, der Täter das übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben“, heißt es in dem Brief, der am Dienstag veröffentlicht werden soll und der taz vorab vorliegt.

Ein schlichtes Nein zu ignorieren muss für eine Strafverfolgung ausreichen, fordern Frauenrechtlerinnen seit Jahrzehnten

Das Schreiben zielt direkt auf einen Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD), das Sexualstrafrecht zu reformieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf für eine Neufassung der Paragrafen 177 und 179 im Strafgesetzbuch soll am Donnerstag im Bundestag zum ersten Mal besprochen werden.

Härte Bestrafungen

So soll künftig „Grapschen“, wie es in der Silvesternacht in Köln rund 400-mal passiert ist, härter bestraft werden. Bislang galt das unerlaubte Greifen an Brust, Hintern und Genitalien nur als Beleidigung oder sexuelle Nötigung. Auch soll es künftig als Vergewaltigung angesehen werden, wenn der Täter das Opfer überrascht und sich deshalb gar nicht mehr wehren kann. Oder wenn es beispielsweise mit K.-o.-Tropfen widerstandsunfähig gemacht wird.

Das reicht dem Bündnis, das der Deutsche Frauenrat initiiert hat und dem unter anderen der bff, der Juristinnenbund, die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes und verschiedene Frauenhauskoordinierungen angehören, nicht aus. Im offenen Brief fordern die Aktivistinnen, „sexuelle Straftaten juristisch allumfassend anzuerkennen“, wie Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Frauenrats, es formuliert. Das heißt: Jeder sexuelle Übergriff, den eine Frau nicht will, soll verboten und strafrechtlich verfolgt werden. Im Sexualstrafrecht müssten die „Schutzlücken“, die es jetzt gibt, geschlossen werden.

Jedes Jahr zeigen rund 8.000 Frauen eine Vergewaltigung an, listet das Bundesamt für Justiz (BfJ) auf. Der bff geht davon aus, dass das nur etwa 5 bis 15 Prozent aller gewaltsamen sexuellen Übergriffe sind. Die wenigsten würden strafrechtlich verfolgt, die meisten Verfahren eingestellt. Laut BfJ werden nur rund 8 Prozent der angezeigten Täter verurteilt.

Das frustriert die Opfer. Sie fühlten sich nicht ausreichend ernst genommen, weiß Heike Herold, Geschäftsführerin des Vereins Frauenkoordinierung in Berlin: Nicht das Verhalten des Opfers sollte für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung entscheidend sein, sondern allein das Verhalten des Täters. Damit meint Herold das, was der bff in seiner Analyse kritisiert: „Täter müssen nur dann mit Strafe rechnen, wenn sich Opfer ihnen wehrhaft widersetzen.“

Rechtsempfinden getrübt

Die geringe Zahl von Verurteilungen entrüstet auch junge Polizistinnen und Polizisten, in deren Ausbildung Themen wie Vergewaltigung und häusliche Gewalt, die vielfach mit sexueller Gewalt einhergeht, mittlerweile selbstverständlich vorkommen. Die Beamten sichern Spuren, protokollieren, nehmen Beweise auf – und erfahren später, dass das alles nicht ausgereicht hat für eine Verurteilung des Täters.

„Das widerspricht dem Rechtsempfinden der jungen Kolleginnen und Kollegen“, sagt Heike Lütgert, Kriminalhauptkommissarin a. D. Lütgert hat an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bielefeld PolizeianwärterInnen im Bereich körperlicher und sexueller Gewalt ausgebildet.

Wenn Maas’ Gesetzentwurf am Donnerstag im Bundestag besprochen wird, erwarten die Autorinnen des offenen Briefs eine „echte Reform des Sexualstrafrechts“, wie Anja Nordmann vom Frauenrat sagt. Sollte es im Entwurf kein „Nein heißt Nein“ geben, sollte es „besser kein neues Gesetz geben als ein mangelhaftes“.

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12 Kommentare

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  • Ja heißt Ja. Das und nicht weniger sollte im Gesetz stehen. Wenn jemand nicht zustimmen kann oder es offensichtlich nicht tut, sollte das ausreichen, dass die andere Person keine sexuellen Handlungen an ihr vollzieht. Davor sollte niemand Angst haben. Es ist wohl das mindeste an Kommunikation, das man erwarten darf, dass man sich sicher ist, dass die andere Person auch Sex möchte. Ist das so schwer? Inwiefern man am Ende bestimmte Dinge beweisen kann, ist die andere Frage. Aber wenigstens die Fälle, die bewiesen werden können, und davon gibt es wohl viele, sollten auch bestraft werden. Alles andere ist widerlich.

  • Eine Frau einfach zu begrapschen ist sicherlich niveaulos und zeugt von fundamentalem Chauvinismus, allerdings frage ich mich, wie man dies als mehr als "sexuelle Nötigung" ansehen will - es ist nunmal im schlimmsten Fall sexuelle Nötigung und sollte auch dann so bestraft werden. Mir ist klar, dass dieses Thema obdingen des schweren Weges der Frauenrechte sensibel ist, allerdings muss bei derartigen Überlegungen auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden: wer einer Frau beim vorbeigehen an den Hintern langt ist ein Idiot, allerdings stünde eine Gefängnisstrafe oder gar eine hohe Geldstrafe in keinem Verhältnis zu dem Schaden der verursacht wurde...

  • "Widerstandslos folgt die Frau seinen Anweisungen."

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht-schutzluecke

    “Für die Gruppe der erwachsenen, geistig und körperlich nicht gehandicapten Personen mit der Fähigkeit, selbstbestimmte Willensentscheidungen zu treffen, existiert solch eine besondere Schutznorm nicht – weder im Bereich der Sexualität noch in sonstigen Lebensbereichen. Das Gesetz geht – zum Glück – davon aus, dass diese Personen ihre Handlungsfreiheit in der Regel selbst schützen können (und daher auch müssen).

    Genau hier knüpft die Kritik der "Opferverbände" an: Den Umstand, dass gesunde erwachsene Personen für das Gesetz nicht von vornherein und ohne Weiteres eine besonders geschützte "Opfer"-Gruppe bilden, halten sie für eine empörende "Schutzlücke". Sie wollen, dass Personen, die weder durch Gewalt noch durch Drohung noch durch eine vom Täter zu verantwortende Angst vor Gewalt in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, genauso behandelt werden wie diejenigen, denen ein solcher Zwang widerfährt. Das ist schon im Grundsatz schwer zu verstehen. "

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-02/sexuelle-gewalt-strafrecht-fischer-erwiderung

  • Es ist ein ganz normaler Abend, irgendwann Juni 2019. Eine Frau, schwanger mit dem zweiten Kind, wird von ihrem Mann bedrängt: Er will mit ihr schlafen. …. Bei der Verhandlung verquatscht sich der Mann und wird zu 5 Jahren verurteilt. Alle sind zufrieden, die Polizisten, die seinerzeit die Frau befragt haben, die Frau, die den Gewalttäter los ist und die Katze sowieso. Irgendwann September 2019, die Räumungsklage geht bei der Frau ein, die drei Monatsmieten im Rückstand ist und der Anwalt ihres Mannes aus dem Strafprozess ist auch noch nicht bezahlt. Operation gelungen, Patient tot. Irgendwann Februar 2019, nie-wieder-spd gibt sich dem tollen Karnevalstreiben in der Düsseldorfer Altstadt hin, eine beschwipste Frau greift ihm in den Schritt (ist so passiert, habe ich mir nicht ausgedacht). Gottseidank gibt es Zeugen. Die Frau wird zu 360 Tagessätzen verurteilt, dumm gelaufen. Oder nein, nichts Schlimmes passiert, denn es heißt: Jeder sexuelle Übergriff, den eine FRAU nicht will, soll verboten und strafrechtlich verfolgt werden. Männer werden nicht geschützt. Ich habe selten einen so dämlichen, sexistischen und rassistischen Text zu diesem Thema gelesen wie den obigen. Männer wehrt euch, die Frauen sind genauso gut oder böse wie ihr!

  • Es gibt eine hohe Dunkelziffer an nicht angezeigten Vergewaltigungen. Eingestellte Verfahren sind aber natürlich andere Fälle und haben nichts damit zu tun.

    Eingestellte Verfahren können verschiedene Ursachen haben: Mangelnde Beweise, Gesetzeslücken oder Falschanzeigen. Aus der Praxis wird von einer relativ hohen Anzahl an Falschanzeigen im Kontext von Scheidungen und Sorgrechtstreits berichtet. Solange bei Verdacht auf Falschanzeige nicht ermittelt wird und es dazu keine Forschungen gibt, kann da aber nur spekuliert werden. Jede sinnvolle Gesetzesverschärfung muss aber zunächst die Faktenlage ermitteln. Leider bleibt dies aus. Schlimmstenfalls ist die Gesetzesverschärfung ein untaugliches Placebo. Weder wird sie vergewaltigten Frauen helfen, dass ihre Täter verurteilt werden noch wird es unschuldige Männer vor Falschanzeigen schützen können. Im Ergebnis werden nachher vermutlich noch mehr Verfahren eingestellt werden um dann nach der nächsten Gesetzesverschärfung zu rufen.

    Not tun würde eine neutrale Analyse der Sachverhalte, eine konsequente Beweissicherung auf Video bereits der Erstaussagen, Schliessung von Gesetzeslücken und eine konsequente Verfolgung von Falschaussagen.

    Wenn es auf das gesprochene Wort ankommen soll und nicht mehr auf medizinisch nachweisbare Verletzungen, dann brauchen wir eine bessere Beweissicherung. Sonst sitzen entweder noch mehr Männer unschuldig wegen Vergewaltigung im Gefängnis oder noch mehr Frauen entscheiden sich für eine Anzeige um frustriert zu erkennen, dass die Polizei nicht alles getan hat, um die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage zu erhärten. Vermutlich wird sogar beides gleichzeitig passieren.

  • Bitte den Text vollständig oder gar nicht durchgendern!

     

    Alles andere empfinde ich als Diskriminierung meines Geschlechts.

     

    Bspw. "Täter und Täterinnen" oder "seines/ihres Opfers"

     

    "Wenn der Mann ihn mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt."

     

    Ist die Rechtslage hier wirklich treffend beschrieben?

    Das hieße ja, wenn eine Frau dasselbe tut, ist sie nicht zu bestrafen.

  • "Es gehört zu einer Sammlung von 107 exemplarischen Fällen schwerer sexueller Übergriffe, die der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) gesammelt hat und bei denen das Verfahren eingestellt oder der Täter freigesprochen wurde – aufgrund der aktuellen Rechtslage."

     

    Und wie sollte der Täter nach der Gesetzesänderung verurteilt werden?

     

    Ich bin rein grundsätzlich dafür, dass die Gesetzeslage geändert werden muss. Ich sehe aber ehrlich gesagt kaum eine Chance, dass Fälle wie der eingangs genannte zu einer Verurteilung führen. Ohne Abwehrverletzungen o.ä. tatsächlichen Beweisen steht Aussage gegen Aussage. Und dann heißt es in dubio pro reo. Zum Glück, wie ich betonen möchte, denn das ist m.E. eines zentrales Merkmal eines Rechtsstaates und darf auch in einem Vergewaltigungs-Prozess bzw. gerade da nicht umgekehrt werden.

     

    Die Gesetzesänderung zu fordern, das unterstütze ich, wie gesagt, grundsätzlich da es m.E. nicht sein kann, dass es auf das Verhalten des Opfers ankommt und ein "Nein" nicht ausreicht, um den Straftatbestand der Vergewaltigung zu eröffnen.

     

    Ich halte aber rein garnichts davon, die Illusion zu verbreiten, dass nach entsprechender Änderung des Gesetzes, ein Vergewaltiger in den Fällen, auf denen Änderung abzielt, recht viel häufiger tatsächlich bestraft wird. Denn das wird an dem gleichen Problem scheitern, an dem es bislang schon scheiterte: Es gibt keine Beweise.

     

    Jetzt ermöglichte das Gesetz keine Verurteilungen, dann ermöglichen die fehlenden Beweise keine Verurteilung. Das Ergebnis ist das gleiche. Das ist scheiße, keine Frage, aber wenn nicht gerade ein Aufnahmegerät mitläuft nicht zu ändern.

     

    So sehr ich also eine Gesetzesänderung unterstütze, was ich nicht nachvollziehen kann, ist der Grund, wieso die meisten anderen Unterstützer sie mit der Lüge des Endes der Straffreiheit vorantreiben.

    • @sart:

      Im Strafrecht zählt die Aussage von Zeugen mehr als die Aussage der Angeklagten. Daher ist das Risiko durch Falschanzeigen hinter Gitter zu kommen recht hoch. Bei Vergewaltigungsvorwürfen kommt noch hinzu, dass eine Vergewaltigung häufig zu einer Traumatisierung führt, die dazu führen kann, dass Teile des Geschehens falsch wiedergegeben werden. Damit kann ein Mann trotz einer in Teilen als fehlerhaft nachgewiesenen Aussage trotzdem verurteilt werden. Diese Rechtsprechung öffnet der Verurteilung von unschuldigen Männern Tür und Tor.

      Jede Schliessung von Gesetzeslücken muss daher auch den Schutz unschuldiger Männer verbessern. Denn wegen einer Falschanzeige wegen Vergewaltigung im Gefängnis zu sitzen ist eines der schlimmsten Dinge, die einem Mann passieren kann. Das führt zu schlimmsten Behandlungen im Gefängnis ohne Hoffnung nach der Entlassung je wieder resozialisiert zu werden. Nicht selten entscheiden sich diese Opfer deshalb für ein Suizid. Ein Staat, der dies bei einer Strafrechtsverschärfung nicht berücksichtigt, nicht gleichzeitig in eine bessere Beweissicherung und die Verfolgung der Falschanzeigerinnen aufnimmt, macht sich daran massiv mitschuldig. Den Schutz von Frauen zu verbessern kann keine Entschuldigung dafür sein, unschuldige Männer schutzlos zu stellen - nicht für den Staat und auch nicht für Feminist_innen, sofern diese die Menschenwürde achten.

    • @sart:

      Ein Ende der Straffreiheit ist damit bestimmt nicht in Sicht - dennoch: Wie schnell ist ein Smartphone zur Hand, welches unsichtbar im Raum Ton (im Idealfall auch Bild) aufzeichnen kann.

       

      Vielleicht würden durch das geforderte Gesetz mehr Anzeigen zu einer Verurteilung führen.

       

      Ich bin mir aber nicht sicher, ob und wenn in welchem Ausmaß Derartiges den Frauen Mut zuspricht, die sich nicht trauen sich gegen körperliche Vergewaltigungen gerichtlich zu wehren.

       

      (Um natürlich nur einen kleinen Aspekt aus der riesigen Thematik anzuschneiden.)

  • Das Eingangsbeispiel scheint so eindeutig. Im richtigen Leben kommt aber dann spätestens im Prozess die Verlobung, die Zeugnisverweigerung oder die Rücknahme der Vorwürfe. Das Leben ist nicht Schwarz und Weiss, nicht Gut und Böse, nicht Recht und Unrecht.

  • Mein Gott in welchem Land leben wir eigentlich? Oder Welcher Zeit? 1430?

  • Nein heißt Nein, einverstanden. Dann aber bitte auch ein klares Ja, wenn's beliebt. Ausgehandelter Sex und Partnerschaft auf Gegenseitigkeit bedarf klarer Aussagen von beiden Seiten.