Prozess wegen Kölner Silvesternacht: Sexuelle Nötigung nicht bewiesen
Zum ersten Mal war nun ein Verdächtiger aus der Kölner Silvesternach wegen versuchter sexueller Nötigung angeklagt. Doch der Vorwurf ließ sich nicht belegen.
KÖLN dpa | Ein im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht angeklagter Mann ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Das Kölner Amtsgericht sah am Freitag keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört hatte, die eine Frau begrapscht und bestohlen haben soll. Das Opfer hatte ihn in der Verhandlung nicht wiedererkannt. Das Verfahren gegen ihn war der erste Fall, in dem ein Sexualdelikt aus der Silvesternacht angeklagt war. Der Mann wurde unter anderem wegen Hehlerei zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der 26-Jährige war ursprünglich angeklagt, weil er am Kölner Hauptahnhof zusammen mit etwa zehn anderen Männern eine Frau umzingelt haben sollte. Laut Anklage hatten mehrere Personen aus der Gruppe heraus das Opfer zwei bis drei Minuten lang in sexueller Motivation unter anderem am Gesäß angefasst. In dem Getümmel sollte der 26-Jährige der Frau das Handy gestohlen haben – die Polizei fand es später bei ihm. Das Handy habe er einem Bekannten abgekauft, sagte der 26-Jährige vor Gericht.
Das 54 Jahre alte Opfer schilderte in der Verhandlung, wie es sich plötzlich von Männern umkreist fand. „Ich habe das als sehr bedrohlich empfunden.“ Überall an ihr seien fremde Hände gewesen, sagte die Frau. Später bei der Polizei hatte sie den 26-Jährigen anhand eines Fotos „mit 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit“ identifiziert. Doch als sie den Mann in der Verhandlung sah, kam er ihr nicht bekannt vor. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin den Vorwurf der sexuellen Nötigung fallen.
Auch einem wegen Raubes angeklagten 23-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Silvester einer Frau das Handy gestohlen hatte. Er wurde im Gerichtssaal ebenfalls nicht wiedererkannt. Das Gericht verurteilte beide Männer letztlich zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten wegen Hehlerei und eines gemeinschaftlich begangenen Autoaufbruchs.
Auf freien Fuß kommen die Angeklagten, die in Untersuchungshaft gesessen hatten, jetzt aber nicht. Wie der Verteidiger des 26-Jährigen sagte, müssten beide Männer in Abschiebehaft, weil sie Algerier sind und sich in Deutschland nicht als asylsuchend gemeldet hätten.
Leser*innenkommentare
Sikasuu
Das ist "das Problem oder der Vorteil" des Rechtsstaates!
Verurteilt nur wenn Beweise vorliegen.
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Gerade im "Zwischenmenschlichem" das große Problem und deswegen ist das im Strafrecht auch nicht gut zu regeln.
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Das muss auf anderen EBENEN abgehandelt werden.
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Meint
Sikasuu
Werner W.
"Das muss auf anderen EBENEN abgehandelt werden."
Richtig
Im Kern handelte es sich um eine abgesprochene bandenmäßige Zusammenrottung, die als Terrorismus gewertet werden müßte.
Denn für sich genommen hat jeder einzelne nichts gemacht was auch nur eine Anzeige oder gar ein Gerichtsverfahren rechtfertigen würde.
TazTiz
Nein heißt Nein.
BluesBrothers
@TazTiz Nein
86548 (Profil gelöscht)
Gast
Es ist sehr schwer sexuelle Nötigung zu beweisen, zumal wenn die Frauen von einer Gruppe attackiert werden. Die Männer werden immer alles abstreiten, es steht oft Aussage gegen Aussage, da es so gut wie keine verwertbaren Videoaufzeichnungen gibt. Die Prozesse kann man sich sparen.