Reform des EU-Strommarktes: Geld für Atomkraft
Die EU-Energieminister verständigen sich auf die Reform des Strommarkts. Neue Staatssubventionen für französische AKWs sind künftig möglich.
Im Streit über die Reform des europäischen Strommarkts hat Frankreich einen wichtigen Punktsieg errungen: Künftig sollen EU-Mitgliedsländer bestehende Atomkraftwerke subventionieren dürfen. Darauf haben sich die Energieminister der Europäischen Union am Dienstagabend verständigt. Umgesetzt wird das aber nur, wenn auch das EU-Parlament zustimmt.
Die EU will mit der Reform die Abkehr von fossiler Stromerzeugung vorantreiben und extreme Preisausschläge verhindern. Dazu sollen alle staatlichen Förderungen für die Stromproduktion durch sogenannte Differenzverträge ersetzt werden. Mit diesen Verträgen garantiert der Staat den Erzeugern einen bestimmten Preis, den er selbst festlegt.
Liegt der Marktpreis darunter, zahlt der Staat die Differenz. Liegt er darüber, bekommt der Staat die Mehreinnahmen. Einigkeit bestand in der EU bereits darüber, dass diese Verträge auch für neue Atomkraftwerke möglich sein sollen. Strittig war die Frage, ob die staatlichen Subventionen auch unbegrenzt für bestehende AKW möglich sein sollen. Frankreich pocht auf diese Möglichkeit, weil das Land zahlreiche Atomkraftwerke betreibt.
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass Differenzverträge auch bei bestehenden AKW möglich sind, aber nicht unbegrenzt und nicht automatisch. Das soll möglich sein, wenn Maßnahmen für eine Umrüstung, eine Kapazitätsausweitung oder Laufzeitverlängerung ergriffen werden.
Solche Modernisierungsschritte dürften bei sehr vielen französischen AKW anstehen, denn etliche Anlagen haben einen enormen Investitionsbedarf. Laut Verhandlungskreisen geht der Kompromissvorschlag auf Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zurück. Den Preisgrenzen der einzelnen EU-Länder soll die Kommission zustimmen müssen, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert, dass Differenzverträge künftig das einzige staatliche Förderinstrument sein sollen. „Die Mitgliedsstaaten dürfen nicht in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn es um die Wahl der richtigen Förderinstrumente für Erneuerbare Energien geht“, so der BEE.
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