Reform des Asylrechts: Der steinige Weg zur Arbeit
Deutschkurse, Praktika, Berufsschule: Auf dem Weg in den Arbeitsmarkt müssen Asylbewerber viele Hindernisse überwinden.
BERLIN taz | Flüchtlingen soll die Arbeitsaufnahme erleichtert werden. Aber es bleibt ein schwieriger Parcours. Einige Beispiele für die Hindernisse, die zu überwinden sind:
Grundsätzliche Verbote: Keine Ausbildung beginnen und nicht arbeiten dürfen auch nach dem neuen Gesetz die Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das trifft beispielsweise auf jene zu, die als Asylbewerber in Italien erfasst wurden (Dublin-Regelung), falsche oder ungenügende Angaben zu ihrer Herkunft machen oder angeblich nicht ausreichend an der Wiederbeschaffung eines verlorenen Passes mitwirken.
Fehlende Zeugnisse: Laut dem Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben die meisten Asylbewerber in ihrem Herkunftsland eine Schule besucht. Aber nur ein Drittel kann das durch mitgebrachte Zeugnisse dokumentieren. Gerade deshalb sind Praktika und Erprobungsphasen in Projekten und Betrieben für Flüchtlinge besonders wichtig, sagt Rudaba Badakhshi, Mitarbeiterin im Beratungs- und Vermittlungsnetzwerk „Resque“ der Stadt Leipzig.
Deutschkurse: In einigen Bundesländern wie Sachsen und Bayern gibt es vorbereitende „Flüchtlingsklassen“ an Berufsschulen. Dort werden Deutsch und Grundfächer wie Mathematik gelehrt. In den Betrieben selbst durchlaufen die Flüchtlinge dann erst mal Praktika. Vor einer dreijährigen Ausbildung muss der Hauptschulabschluss nachgeholt oder ein vergleichbares Bildungsniveau aus dem Herkunftsland belegt werden. Zudem müssen ausreichend Deutschkenntnisse erworben sein.
Berufsschule: Wer eine dreijährige Lehre beginnt, muss im dualen System in Deutschland nebenher die Berufsschule absolvieren und die entsprechenden Prüfungen bestehen. An der Berufsschule und den Anforderungen scheitern oft auch deutsche Lehrlinge.
Zögerliche Unternehmen: Geduldete Flüchtlinge haben nur eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Diese wird zwar meist verlängert, aber die Unsicherheit darüber schreckt Arbeitgeber ab. Wer Zeit in Auszubildende investiert, möchte sicher sein, dass diese auch die drei Jahre Lehrzeit durchlaufen können und nicht vorher ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Die bisherigen Informationen des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte beziehen sich auf eine Zwischenbilanz bei der Beratung von 11.000 Personen. Von diesen wurde inzwischen fast die Hälfte in eine Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt.
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