Reform der Schuldenbremse: Keine Ausnahme für Kriegskredite
Der Staat belebt mit kreditfinanzierten Investitionen die Konjunktur. Schuldenbremsen-Ausnahmen fürs Militär bergen laut einer Studie aber Risiken.
Foto: David Inderlied/Kirchner-Media/imago
Die dauerhafte Ausnahme für Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse droht zu einer öffentlichen Schuldenfalle zu werden. „Mit der Bereichsausnahme Verteidigung ist die Schuldenbremse im Grundgesetz alleine nicht mehr in der Lage, Schuldentragfähigkeit für Deutschland zu gewährleisten“, warnt der Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Sebastian Dullien.
Diese Ausnahme sieht vor, dass Kriegsausgaben ab 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit Krediten finanziert werden dürfen. Dies könnte zu einem Anstieg der öffentlichen Schulden auf bis zu 100 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung führen, wie das IMK in einer am Montag veröffentlichten Studie berechnete.
Dabei sind Dullien und seine Forschenden keine Gegner*innen lockerer Schuldenregeln. Ganz im Gegenteil: Seit Jahren spricht sich das IMK für eine Reform der Schuldenbremse aus, um mehr finanziellen Spielraum für Investitionen in öffentliche Struktur und Transformation zu schaffen.
Dem Anfang 2025 geschaffenen 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Investitionen und Klimaschutz bescheinigt das IMK auch einen positiven Beitrag zur Konjunkturbelebung. Fließen diese Mittel komplett in zusätzliche Investitionen, könnte dies die Wirtschaftsleistung um 1,4 Prozent steigen lassen. Berücksichtigt man die Inflation, ist das Sondervermögen im Verhältnis zum Investitionsbedarf laut IMK sogar zu gering.
Sebastian Dullien, IMK
Bleibt die Schuldenbremse-Ausnahme fürs Militär dauerhaft bestehen, habe das zwar „auch kurzfristig positive Auswirkungen auf das BIP“, so das IMK. „Längerfristig verschlechtert sich aber die finanzielle Lage für den deutschen Fiskus erheblich.“ Gleichzeitig würden steigende Zinsen private Investitionen unattraktiver machen. So würde die Ausnahme auch für das Wirtschaftswachtum eine Gefahr darstellen. Das IMK rät deshalb, Militärausgaben verstärkt via Steuern zu finanzieren, etwa in Form einer zweckgebundenen einmaligen Sonderabgabe auf sehr große Vermögen.
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