Referendum zum Waffenrecht: Schweiz passt sich an die EU an

Eine Mehrheit stimmt für ein verschärftes Waffenrecht. Auch die Gewinnsteuer-Reform für Auslandsunternehmen wird angenommen.

Zwei Männer inspizieren ihre Waffen, im Hintergrund ein Bergpanorama und ein See

Schützen bei der Waffenkontrolle in Beckenried im Kanton Nidwalden Foto: dpa

BERLIN taz | Die SchweizerInnen haben am Sonntag bei einer Volksabstimmung jeweils mit Zweidrittelmehrheit ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen sowie den Abbau von Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen beschlossen. Damit erfüllt die Alpenrepublik langjährige Forderungen der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber wie die meisten EU-Staaten zum Schengenraum mit offenen Grenzen, ist mit der Union über Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln.

Die EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich verschärft und halbautomatische Waffen verboten. Dazu gehören Sturmgewehre, wie sie viele Schützen in der Schweiz haben. Diese sollen laut dem Gesetzentwurf, den die Berner Regierung zur Anpassung an die neuen EU-Normen vorlegte, verboten werden.

Das Gesetz sieht zudem regelmäßiges Training im Umgang mit weiter erlaubten Schusswaffen vor sowie die Seriennummerierung von Gewehren und Pistolen in Privatbesitz.

Sammler und Jäger

Dagegen hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) die Volksabstimmung erzwungen. Ihrer Ansicht nach gerät durch die Übernahme des verschärften Waffengesetzes der EU „das Schießen als Breitensport in Gefahr“. Die Regierung hielt dagegen, es gebe Ausnahmen für Schützen, Sammler und Jäger. Bei einer Ablehnung des Gesetzes drohe der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengenraum und die Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Grenzen zur EU.

Mit der angenommenen Reform der Gewinnsteuerregeln für ausländische Unternehmen wird eine Untergrenze für die Senkung der Dividendenbesteuerung von Großaktionären eingeführt. Steuerabzüge für Lizenzerträge – die „Patentbox“ – sowie für Forschung und Entwicklung werden erheblich eingegrenzt. Und Kapitalzinsabzüge für die konzerninterne Eigenfinanzierung werden so stark beschnitten, dass künftig nur noch der Kanton Zürich davon Gebrauch machen kann.

Die EU und die OECD hatten die bislang in der Schweiz gültigen Regeln als „unfairen Steuerwettbewerb“ kritisiert. Die OECD drohte, die Schweiz von der grauen Liste der Länder, die noch nicht die höchsten Standards der Unternehmensbesteuerung umsetzen, auf eine schwarze Liste mit möglichen Sanktionen zu setzen.

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