Referendum in der Schweiz: Kriminell? Dann nix wie raus!

Die rechtspopulistische SVP will straffällig gewordene Ausländer sofort abschieben. Über den Vorschlag muss das Volk entscheiden, wie bereits beim Minarett-Verbot.

Da ziehts einem die Schuh aus: Wieder stimmen die Schweizer über eine fremdenfeindliche Initiative ab. Bild: boing / photocase.com

Die wahlberechtigten SchweizerInnen müssen am Sonntag zum wiederholten Mal über eine fremdenfeindliche Initiative der rechtspopulistischen "Schweizer Volkspartei" (SVP) abstimmen. Die seit den Wahlen von 2003 stärkste Partei der Alpenrepublik unter Führung des ehemaligen Justizministers Christoph Blocher verlangt die beschleunigte und vereinfachte "Ausschaffung krimineller Ausländer".

Die Initiative will durchsetzen, dass Ausländer künftig nach einer Verurteilung wegen bestimmter Delikte automatisch das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren und ohne weitere Einspruchsmöglichkeit oder richterliche Überprüfung umgehend außer Landes geschafft werden. Auch wer "missbräuchlich" Leistungen der Sozialhilfe oder -versicherungen bezieht, muss laut Initiativtext abgeschoben werden. Diese Verschärfung des Ausländerrechts soll nach dem Willen der SVP nicht nur per Gesetz eingeführt, sondern möglichst in der eidgenössischen Verfassung verankert werden.

Bei einer Annahme der Initiative hätte die Schweiz künftig die schärfsten Bestimmungen in ganz Europa. Zwar sehen die Gesetze fast aller Länder die Möglichkeit vor, straffällig gewordene Ausländer auszuweisen. Doch nur in Deutschland und Großbritannien gibt es Bestimmungen für eine "zwingende Ausweisung" ausländischer Personen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (Deutschland) bzw. von einem Jahr (Großbritannien) verurteilt wurden. Doch die britischen Behörden wenden das noch unter Premierminister Tony Blair verabschiedete Gesetz "UK Border Act 2007" bis heute nicht an.

In Deutschland verhindert die in ausnahmslos jedem Fall erforderliche richterliche Prüfung, dass die gesetzlich mögliche "zwingende Ausweisung" zu einem Automatismus führt. Ein Richter kann verfügen, dass aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen auf eine Ausweisung verzichtet wird.

Zudem werden in Deutschland in der Regel unter 18-jährige ausländische Straftäter nicht ausgewiesen, weil dies ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wäre. Das deutsche wie das britische Recht sehen zudem ausdrücklich ein Ausschaffungsverbot vor, wenn der Betroffene in seinem Herkunftsland an Leib und Leben gefährdet wäre.

Diese Ausnahmen und Vorbehalte soll es in der Schweiz künftig ebenso wenig geben wie die etwa in Frankreich und Belgien geltende Regel, Angehörige der zweiten Ausländergeneration oder Menschen, die bereits 20 Jahre im Land leben, nicht auszuweisen. Der Zürcher Völkerrechtler Daniel Thürer und andere Kritiker sehen in der Ausschaffungsinitiative einen "massiven Verstoß" gegen die EMRK, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und andere völkerrechtliche Bestimmungen und Verträge, die die Schweiz ratifiziert hat.

Sie monieren zudem, dass laut dem Initiativtext der SVP künftig zwar schwere Delikte wie Mord und Vergewaltigung bis hin zu Bagatellvergehen wie Diebstahl oder geringfügig zu Unrecht bezogene Sozialhilfe zur automatischen Ausweisung führen sollen. Die in der Schweiz besonders häufige fahrlässige Tötung oder schwere Körperverletzung durch Autoraser fehlt in dem Deliktkatalog aber ebenso wie Wirtschaftsbetrug oder Geldwäsche. "Dieser Deliktkatalog ist willkürlich, schludrig und zufällig", erklärte Thürer.

Die Schweizer Regierung, unterstützt von den bürgerlichen Mitteparteien im Schweizer Parlament, FDP und CVP, hat dem Volk einen etwas gemäßigteren Vorschlag zur Initiative der SVP unterbreitet. Die sozialdemokratische Partei und die Grünen lehnen beide Versionen ab.

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