Referendum in Kasachstan: Noch mehr Macht für Tokajew
Eine deutliche Mehrheit der Kasach*innen stimmt am Sonntag für eine Verfassungsreform. Der Präsident kann jetzt noch effektiver durchregieren.
In Kasachstan ist am Sonntag eine neue Verfassung angenommen worden. Angaben der Zentralen Wahlkommission vom Montag zufolge stimmten 87 Prozent der Wähler*innen für die Reform des Grundgesetzes aus dem Jahr 1995. Die Wahlbeteiligung lag bei 73 Prozent. Am niedrigsten war sie mit 33,4 Prozent in der größten kasachischen Stadt Almaty – bis 1997 Hauptstadt des zentralasiatischen Staates, der insgesamt knapp 21 Millionen Einwohner*innen zählt.
Präsident Kassym-Schomart Tokajew, seit 2019 an der Macht, hatte am Sonntag nach der Stimmabgabe von einem schicksalhaften Tag für Kasachstan gesprochen. „Die neue Verfassung bekräftigt die territoriale Integrität, Unabhängigkeit und Souveränität unseres Landes“, sagte Tokajew.
Die Bevölkerung war von dem bevorstehenden Referendum erst im vergangenen Januar in Kenntnis gesetzt worden. In den vergangenen Wochen hatte Tokajew mehrfach betont, dass die Änderungen darauf abzielten, das Land von einer „superpräsidentiellen“ Regierungsform hin zu einer präsidentiellen Republik mit einem einflussreichen Parlament zu entwickeln.
Doch davon kann laut Expert*innen keine Rede sein. Das Gegenteil ist der Fall. Vom Umbau des politischen Sytems profitiert vor allem der Staatschef – in diesem Fall Tokajew. Demgegenüber büßt das Parlament an Machtbefugnissen ein.
Von einer Kandidatur ausgeschlossen
Die Volksvertretung, die bislang aus zwei Kammern bestand, wird durch ein Einkammerparlament ersetzt. Alle 145 Abgeordneten werden über Parteilisten (Verhältniswahl) gewählt. Damit sind unabhängige Bewerber*innen von einer Kandidatur ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass die Registrierung von neuen politischen Parteien, wenn sie überhaupt erfolgt, Jahre dauern kann.
Ohne Mitwirkung des Parlaments kann der Präsident künftig den Generalstaatsanwalt, die Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und der Nationalbank sowie den Leiter des Nationalen Sicherheitskomitees ernennen.
Der Entwurf sieht außerdem die Einrichtung des Amtes eines Vizepräsidenten vor. Diesen ernennt der Präsident mit Zustimmung des Parlaments. Sollten die Abgeordneten sich dem Ansinnen jedoch zweimal verweigern – das Gleiche gilt für die Ämter des Regierungschefs und des Parlamentsvorsitzenden –, kann der Staatschef das Parlament auflösen und dann mit Dekreten regieren, die Gesetzeskraft haben.
Auch der Abschnitt „Grundrechte, Freiheiten und Pflichten“ ist in der neuen Verfassung geändert. Demnach wird die Ehe als „eine freiwillige und gleichberechtigte Verbindung zwischen Mann und Frau“ definiert, die vom Staat gemäß dem Gesetz registriert wird. Eine entsprechende Vorschrift hatte der Präsident im vergangenen Dezember unterschrieben.
Stärkung der Familie
Diese Norm unterstreiche die Bedeutung der Familie in der Gesellschaft, daher sei dieses Prinzip gerechtfertigt. „Es wird dazu beitragen, die Stabilität der Familie zu stärken, traditionelle Werte auf rechtlicher Ebene zu schützen und die Rechte und legitimen Interessen von Frauen zu stärken“, hatte die Ministerin für Kultur und Information, Aida Balajewa, allen Ernstes Anfang Februar behauptet.
Dass Tokajew sehr eigene Vorstellungen von Grundrechten und Freiheiten hat, wurde auch am Tag der Abstimmung deutlich. In der Hauptstadt Astana wurden mehrere Journalisten sowie drei weitere Personen kurzzeitig festgenommen.
„Wenn ein Journalist einen redaktionellen Auftrag und eine offizielle Akkreditierung hat, hat niemand das Recht, seine Arbeit einzuschränken“, sagte Gulmira Birscanowa von der Organisation Legal Media Center. Ein Journalist könne nur dann eines Gesetzesverstoßes beschuldigt werden, wenn er das Wahlgeheimnis verletzen würde.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierte die Vorbereitung der Abstimmung. Die Wähler*innen hätten nicht ausreichend Zeit gehabt, um sich über die Verfassungsänderungen zu informieren. Anstelle einer vollständigen Beobachtungsmission hatte sie lediglich ein kleines Team entsandt und dies mit Bedenken hinsichtlich der Transparenz begründet.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert