Rechtswidrige Inhalte bei Facebook: Selbstkontrolle scheint besser

Nächste Woche soll das umstrittene „Facebook-Gesetz“ beschlossen werden. Womöglich aber in einer stark entschärften Version.

Ein Mann im Anzug sitzt in einem Sessel

Trotzdem chillig drauf: Heiko Maas Foto: reuters

Heiko Maas’ „Facebook-Gesetz“ wird kommen, aber ist es dann noch Heiko Maas’ „Facebook-Gesetz“? Trotz anhaltender Kritik wird der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wohl in der nächsten Woche beschließen. Allerdings nicht in der vom Bundesjustizminister vorgelegten Version. Darauf haben sich SPD- und CDU/CSU-Fraktion am Dienstag verständigt, sagte die Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl der taz.

„Wir haben heute zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass das NetzDG noch kommen und nächste Woche im Bundestag beschlossen werden soll.“ Högl leitet die Verhandlungen aufseiten der SPD. Auch von der CDU/CSU-Fraktion hieß es, man sei weiterhin gewillt, das Gesetz zu beschließen. Mit Sicherheit könne man das aber erst nach weiteren Verhandlungen sagen, so ein Sprecher.

Das NetzDG sollte nächste Woche im Bundestag beschlossen werden. Es handelt sich um die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause und damit um die letzte Chance, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzubringen. In einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Montag hatte sich jedoch mit acht von zehn geladenen Experten eine übergroße Mehrheit gegen das Gesetz ausgesprochen.

Die Juristen und Aktivisten hatten erneut auf mögliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hingewiesen und infrage gestellt, ob das Gesetz verfassungskonform sei. Einige Medien berichteten daraufhin, Heiko Maas’ Gesetz könnte auf einen Minimalkompromiss zusammengekürzt werden.

Das NetzDG soll in seiner bisherigen Form Netzwerkbetreiber wie Facebook verpflichten, rechtswidrige Inhalte binnen sieben Tagen zu löschen, sonst drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Das Gesetz hatte Maas vorgelegt, nachdem Gespräche zwischen dem Minister und Face­book von Ende 2015 ohne Ergebnisse geblieben waren.

Fristen könten ganz verschwinden

Kritik an dem Gesetz kam umgehend, nicht nur von den Lobbygruppen der Netzwerke, auch aus der Politik, von NetzaktivistInnen und Medienvertretern. Facebook werde zu einem intransparenten Richter über die Meinungsfreiheit gemacht, hieß es einerseits – ein Argument, das der Konzern sich gleich zu eigen machte.

Andere befürchten, dass Face­book in unklaren Fällen aus Angst vor Strafen zu viel löschen könnte – „Overblocking“ heißt das.

Bereits am Wochenende hatte Maas deshalb bezüglich der Sieben-Tage-Frist Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass Fristen ganze aus dem Gesetz verschwinden und vielmehr auf Selbstregulierung gesetzt wird.

Nicht so hart wie anfangs angekündigt

Die Fraktionen verhandeln über die Möglichkeit, eine freiwillige Selbstkontrolle von Netzwerkbetreibern anstelle einer harten gesetzlichen Regulierung zu setzen. Heißt: Solange sich Facebook freiwillig einer unabhängigen Regulierungsinstanz (vergleichbar mit dem Jugendmedienschutz) unterwirft, sind keine Fristsetzungen seitens des Gesetzgebers nötig. Darüber hinaus soll jedoch das Beschwerdemanagement in jedem Fall verbessert werden, indem Facebook einen sogenannten „Zustellungsbeauftragten“ in Deutschland benennen muss. Bisher müssen sich Opfer von Hasskommentaren nämlich in Irland beschweren.

In jedem Fall wird das Ergebnis nicht mehr das harte Durchgreifen gegen die Netzriesen sein, mit dem Heiko Maas zunächst angetreten ist. Letztlich bleiben leichte Verbesserungen in der Transparenz und in der Erreichbarkeit der Plattformbetreiber – sowie die Hoffnung darauf, dass sich durch Selbstregulierung für die Betroffenen etwas zum Besseren wendet.

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