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Rechtsstreit um "Memory"Das kleine "r" hinter Memory®

Der deutsche Spielehersteller Ravensburger klagt gegen Apple. Streitpunkt ist die Verwendung des Begriffs "Memory" in Spiele-Apps für iPhones und iPads.

Noch nicht digitalisiert, aber original von Ravensburger: "Memory"-Spiel. Bild: dpa

Wer unter vielen verdeckten Kärtchen Paare sucht, spielt "Memory". Das weiß jedes Kind. Dass hinter dem Begriff eine geschützte Wortmarke steht, ist dagegen weniger bekannt. Auch der Computerkonzern Apple erfährt nun, was es mit dem kleinen ® hinter Memory auf sich hat.

Der schwäbische Spielehersteller Ravensburger AG wehrt sich gegen die Verwendung des Wortes "Memory" in den Namen mehrerer Spiele-Apps, die in Apples digitalem Kiosk iTunes zum Download angeboten werden.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung mahnte Ravensburger das US-Unternehmen ab und forderte, dass es die Spiele, die "Memory" in ihrem Namen tragen, aus iTunes entfernt. Apple reagierte der SZ zufolge jedoch nur träge. Nun trafen sich die beiden Streitparteien vor dem Landgericht München.

Ravensburger hatte sich die Marke "Memory" bereits 1977 für Legekarten-Spiele sichern lassen und den Schutz im Jahr 2000 auch auf "Datenträger aller Art" ausgeweitet. Der Rechtsstreit gestaltet sich aber wegen unklarer Geltungsbereiche des Markenschutzes kompliziert.

Urteilsverkündung am 31. Januar

Nach Angaben der SZ argumentierte der Apple-Anwalt damit, dass "Memory" im englischsprachigen Raum lediglich ein beschreibender Begriff und kein geschützter Name sei. Die Argumentation von Ravensburger sei also problematisch.

Das Münchener Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung auf den 31. Januar 2012 fest. Bis dahin haben die beiden Parteien Zeit, eine Lösung außerhalb des Gerichtssaals zu finden.

Apple ist bekannt dafür, sich für die Einhaltung seiner eigenen Schutzrechte vehement einzusetzen. So hat der Konzern in der Vergangenheit nicht nur seine Patentrechte gegenüber Unternehmen wie Samsung verteidigt. Auch zieht Apple derzeit beispielsweise gegen ein kleines Familiencafé in Bonn zu Felde.

Die Betreiber des Cafés "Apfelkind" verwenden in ihrem Logo einen Apfel. Apple legte Einspruch gegen die Eintragung des Logos beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ein.

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5 Kommentare

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  • N
    Nanninger

    Nun, einfach keine "Apfel-Produkte" mehr kaufen. Hat bei Wolfskin auch geholfen...

  • B
    Banane

    Tja, wie man in den Wald reinruft, so... gelle. So wie die Apfelaner übertreiben war das doch auf kurz oder lang klar. Man kann sich nun mal nicht mit der, gefühlt, halben Welt anlegen. Wird Zeit, dass die mal´n paar Dämpfer bekommen.

  • P
    Pirilampo

    Scheint leider nicht so zu sein, dass dieser überflüssige Konzern ohne seine Oberkasper die Marschrichtung groß ändern würde. Ich wünsche jedenfalls Ravensburger viel Erfolg bei der Durchsetzung seiner Rechte.

  • A
    Arribert

    Apfelkind ist keine kleine Butze, die haben Ambitionen und wollen mit den großen spielen. Da muss man damit rechnen, dass die Großen lieber unter sich bleiben wollen.

    http://www.lbr-law.de/lbr-blog/apple-gegen-apfelkind-grosenwahnsinniger-weltkonzern-gegen-kleine-cafebesitzerin

  • A
    Andreas

    Zitat:"Nach Angaben der SZ argumentierte der Apple-Anwalt damit, dass "Memory" im englischsprachigen Raum lediglich ein beschreibender Begriff und kein geschützter Name sei. Die Argumentation von Ravensburger sei also problematisch."

     

    Ich wiese darauf hin, dass "Apple" im englischsprachigen Raum lediglich ein beschreibender Begriff und kein geschützter Name ist.

     

    Wer "Apfelkindern" (bisher unbekannter Begriff = Neuschöpfung) das Leben schwer macht, sollte doch besser mal die Luft anhalten.