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Rechtsextremismus in BrandenburgAfD sehnt sich nach „revolutionären Zuständen“

Das Hickhack um die Hochstufung der AfD Brandenburg hat vorerst ein Ende. Die Partei kann wieder als gesichert rechtsextrem bezeichnet werden.

dpa/taz | Die AfD kann in Brandenburg nach der Einstellung eines Eilantrags der Partei wieder als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. Das Innenministerium zitierte mehrere Schlussfolgerungen aus dem Vermerk zur Einstufung der Partei, der am 14. August veröffentlicht werden soll.

Die Landes-AfD vertrete verfassungsfeindliche Positionen, teilte das Ministerium mit. Sie sei in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil rassistisch, und richte sich vor allem gegen Muslime. Die Partei wähne sich in einem „geistigen Bürgerkrieg“ und sehne „revolutionäre Zustände“ herbei, um den „Parteienstaat“ abzuschaffen, heißt es in der Mitteilung.

Zudem erkenne die AfD Brandenburg das Staatsvolk als Gemeinschaft gleicher Staats­bür­ge­r:in­nen nicht an. Stattdessen grenze sie deutsche Staats­bür­ge­r:in­nen aus, die einen nicht-deutschen kulturellen oder religiösen Hintergrund hätten. Sie wolle zudem einen freiheitsfeindlichen Staat errichten, der Pluralismus – die Existenz von Vielfalt – aushebele.

Der Verfassungsschutz des Landes hatte die AfD im Frühjahr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, zuvor war sie ein Verdachtsfall. Dagegen ging die AfD mit Eilantrag und Klage vor, die Hochstufung wurde Ende Mai ausgesetzt. Mitte Juli forderte die Rechtsaußenpartei Innenminister René Wilke (parteilos, für SPD) schließlich auf, den Vermerk zur Einstufung öffentlich zu machen, damit die Öffentlichkeit die Gründe für den Schritt erfahren könne.

AfD-Klage im Hauptverfahren bleibt bestehen

Wilke wies die AfD darauf hin, dass sie selbst mit dem juristischen Vorgehen für einen Verschluss gesorgt habe. Er forderte die Partei auf, den Weg für eine Veröffentlichung freizumachen. In der vergangenen Woche zog die Rechtsaußenpartei ihren Eilantrag zurück. Die Klage im Hauptverfahren bleibt aber bestehen.

Das Innenministerium begründet die Dauer bis zur Veröffentlichung am 14. August mit notwendigen Schwärzungen. Die AfD habe keine Einverständniserklärung aller im Vermerk genannten Personen mit Bezug zur AfD für die Veröffentlichung der Namen abgegeben. „Der Einstufungsvermerk muss jetzt endlich veröffentlicht werden“, forderte AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt am Mittwoch. Die AfD ist der Ansicht, der Vermerk enthalte Äußerungen, die in großen Teilen eine Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten.

Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai bundesweit vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Auch dagegen geht die AfD juristisch vor. Bis zu einer Entscheidung ist die Höherstufung seitens des Verfassungsschutzes auf Eis gelegt.

In Brandenburg hatte die Bewertung der Landes-AfD im Mai dabei für eine veritable Regierungskrise gesorgt. Die damalige SPD-Innenministerin Katrin Lange – eine Kritikerin der Hochstufung und vehemente Gegnerin eines AfD-Verbotsverfahrens – feuerte deshalb zunächst ihren eigenen Verfassungsschutzchef. Kurz darauf musste die Genossin vom rechten Parteiflügel und Vertraute von SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke selbst gehen.

Ihre Nachfolge trat René Wilke an. Der vormalige Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) gilt mit Blick auf die Gefahren von rechts als weitaus sensibler. In einem taz-Interview sagte Wilke nach seinem Amtsantritt: „Ich sehe auf jeden Fall, dass Dinge, die in diesem Land viele Jahre oder Jahrzehnte nicht tolerierbar waren, nun wieder stärker in die Gesellschaft eingewoben werden. Und da ist die AfD vorne mit dran.“

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