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Rechtsextremer Attentäter in NorwegenBreivik fordert Verurteilung des Staats

Anders Behring Breivik tötete 77 Menschen. In seiner Isolationshaft sieht er seine Menschenrechte verletzt. Das Urteil im Prozess gegen den Staat fällt erst im April.

Anders Behring Breivik (l.) mit seinem Anwalt Oystein Sorrvik am letzten Prozesstag Foto: reuters/Lise Asreud/NTB

Skien afp | Der Anwalt des rechtsextremen Attentäters Anders Behring Breivik hat die Verurteilung des norwegischen Staats wegen „unmenschlicher“ und „herabwürdigender“ Behandlung seines Mandanten in der Haft gefordert. Die Gründe für die Verurteilung Breiviks müssten in dem Prozess um dessen Haftbedingungen beiseite gelassen werden, sagte Öystein Storrvik am Freitag, dem letzten Verhandlungstag, im Gefängnis von Skien. Das Urteil wird frühestens Ende April erwartet.

„Für denjenigen, den alle hassen, ist das Recht die letzte Möglichkeit, die Grundrechte zu garantieren“, fügte der Anwalt des 37-Jährigen hinzu. Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt und sitzt in Isolationshaft.

Breivik verfügt über insgesamt 31 Quadratmeter, die auf drei Zellen zum Leben, Arbeiten und für Sport verteilt sind. Er hat einen Fernseher, einen Computer ohne Internetanschluss und eine Spielkonsole, für sein Essen und die Wäsche ist er selbst verantwortlich. Seine Kontakte zur Außenwelt sind drastisch eingeschränkt, seine Post wird kontrolliert.

Breivik sieht sich dadurch in seinen Menschenrechten verletzt und wirft dem Staat Folter vor. Er beruft sich auf zwei Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention: Niemand dürfe „unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ unterworfen werden, heißt es dort. Jeder habe zudem das Recht auf die Achtung seines Privatlebens und seiner Korrespondenz.

Konkret beklagt Breivik etwa, dass er kalten Kaffee und gefrorene Mikrowellengerichte, die „schlimmer als Waterboarding“ seien, zu sich nehmen müsse. Auch kritisiert er, bereits hunderten Leibesvisitationen unterzogen worden zu sein und wegen seiner Haftbedingungen ständig unter Kopfschmerzen zu leiden.

Das Urteil soll Ende April oder Anfang Mai fallen.

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3 Kommentare

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  • Tja,was fängt man mit so einem an,wenn man ihn schon am leben läßt,obwohl er das nicht verdient hat?Man hört sich seine Klagen an,dass er es gerne besser hätte,dass er seine Rechte einfordert.Eigentlich unfassbar der Gute Massen mörder.Aber gegenüber massenmördern haben wir einfach ein verkorkstes Verhältnis.Da sitzt unsere Justiz vor ihnen ,wie das Kaninchen vor der Schlange und die diktiert dem Kaninchen noch durch die Gitterstäbe seine Forderungen.Wie gut,dass man nach dem 2.Weltkrieg wenigstens ein paar der Schlimmsten hingerichtet hat,damit sie uns nicht,wie Albert Speer,noch irgendwann an der Nase herum führen und dadurch verhöhnen.

    • @Markus Müller:

      Um solche Unbilden zu vermeiden, gibt man dem Delinquenten warmen Kaffee und Essen und anderes derart selbstverständliches. Er wurde nicht im Mittelalter noch Guantanamo noch Nordkorea in Haft gesetzt. Wer neben dem Urteil noch paar kleine persönliche Racheakte draufpackt, hat den Hohn Breiviks wohl hinzunehmen.

      Zu Ihrem letzten Satz sach ich mal nix, außer dass die Verrohung der Gesellschaft auch gesetzlich verankert werden kann.

      • @lions:

        Nun, der Knast ist halt keine Wellnessoase. Hätte er sich ja früher überlegen können, zumal er als Nazi zu jenem Spektrum gehört, das eher für drakonische Strafrechtsverschärfungen als für "Kuschelvollzug" plädiert.