Rechtsextreme in der Justiz: Niederlage für Neonazi
Ein NPD-Funktionär will sich in Cottbus zum Volljuristen ausbilden lassen. Das muss der Staat nicht aushalten, hat nun ein Gericht entschieden.
Bei dem Anwärter handelt es sich nach taz-Informationen um den aus Cottbus stammenden Neonazi Ronny Zasowk. Der 38-Jährige kandidiert bei der Europawahl am 9. Juni auf Listenplatz 2 der Heimat. Zasowk hat eine lange Vergangenheit in der rechten Szene Brandenburgs. Ab 2008 war er der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Lausitz. Er stieg auf zum stellvertretenden Landesvorsitzenden und war jahrelang Mitglied des NPD-Bundesvorstands. Inzwischen sitzt Zasowk im Parteipräsidium.
Nachdem der Neonazi im vergangenen Jahr sein Erstes Juristisches Staatsexamen bestanden hatte, wollte er zum 1. Mai das Referendariat beginnen – und die erste Station am Amtsgericht in seiner Heimatstadt Cottbus absolvieren. Das dienstrechtlich zuständige Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg war alarmiert: Wer den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließt, darf danach Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden. Das OLG versagte Zasowk die Aufnahme und begründete das mit dessen rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten.
Als Folge hatte Zasowk Hausverbot am Amtsgericht Cottbus. Jedoch ging er in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen seinen Ausschluss vor – mit Erfolg. Ein Bewerber könne nur abgelehnt werden, wenn er „persönlich ungeeignet“ sei, erklärte das Gericht. Das sei bei Zasowk nicht der Fall, da er nicht vorbestraft sei. Aufgrund seiner politischen Ansichten könnten ihm höchstens Auflagen erteilt werden, etwa dass er nicht bei ausländerrechtlichen Verfahren eingesetzt wird.
„Manche hatten Angst vor Gewalt“
Die anderen Referendar*innen waren entsetzt: „Jeden Morgen war ich nervös: Ob der da jetzt einfach sitzt, weil er das Eilverfahren gewonnen hat?“, sagt eine Referendarin der taz. Sie und ihre Kolleg*innen wollten nicht, dass ein landesweit aktiver Neonazi ihre Namen und Gesichter kennt. „Manche hatten Angst vor Gewalt“, sagt sie. Ihr Lehrer habe vorgeschlagen, keine Gruppenarbeiten mehr durchzuführen. Letztlich sei Zasowk nie erschienen.
Zur Erleichterung der Referendar*innen hat das OVG Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass die Justiz Zasowk doch nicht einstellen muss. Der Beschluss in dem Eilverfahren ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Doch das OVG hat bereits jetzt seinen Beschluss inhaltlich begründet: Das Land dürfe sich gegen Bewerber entscheiden, „die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen“.
Dass das auf Zasowk zutrifft – daran hat das OVG keine Zweifel. Es verweist auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur NPD: Sowohl im Verbotsverfahren 2017 als auch beim Ausschluss von der Parteienfinanzierung Anfang 2024 hat es die NPD als verfassungsfeindlich erklärt – und das unter anderem mit Aussagen des NPD-Manns Ronny Zasowk begründet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Sourani über das Recht der Palästinenser
„Die deutsche Position ist so hässlich und schockierend“
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Spardiktat des Berliner Senats
Wer hat uns verraten?