Rechtsextreme Zeitschrift: Bundesgericht hebt Verbot für „Compact“-Magazin auf
Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht überschritten.

„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die Compact-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für Compact sind.
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