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Rechte von Homosexuellen in ChinaEntschädigung nach Elektroschocks

Der Versuch, einen schwulen Mann zwangsweise zu einem Heterosexuellen umzuwandeln, war unrechtmäßig. Jetzt muss die psychologische Klinik zahlen.

Erschien mit Regenbohnenfahne und Justitia zum Prozess: Yang Teng. Bild: ap

PEKING ap | Yang Teng hat im Prozess gegen seine versuchte Zwangsumwandlung zu einem Heterosexuellen Recht bekommen. Das Volksgericht im Pekinger Bezirk Haidian verfügte in einem Urteil vom Freitag, dass ihn die psychologische Klinik, die ihm Elektroschocks verabreichte, für angefallene Kosten entschädigen müsse. Der Fall gilt als erster in China im Zusammenhang mit der umstrittenen sogenannten Reparativtherapie.

Wie Anwalt Li Duilong erklärte, muss die Klinik Kosten für die Therapie in Höhe von 3.500 Yuan (rund 460 Euro) erstatten. Zudem habe das Gericht auch geurteilt, dass es keine Notwendigkeit für Elektroschocks gegeben habe, weil Homosexualität keine Behandlung erfordere. Eine Klage gegen die chinesische Suchmaschine Baidu wegen deren Werbung für die Klinik in Chongqing wurde abgewiesen.

Teng sagte, er sei „sehr zufrieden mit den Ergebnissen“. Er habe ein solches Urteil nicht erwartet. „Das Gericht hat sich auf meine Seite gestellt und es hat bekräftigt, dass Homosexualität keine psychische Störung ist, die eine Behandlung erfordert.“ Er hatte sich der Therapie im Februar zunächst freiwillig unterzogen, weil seine Eltern ihn gedrängt hatten, zu heiraten und Kinder zu bekommen. Anschließend wandte er sich öffentlich gegen diese Methoden. „Jemand muss dagegen antreten, denn wir müssen solche schweren Verstöße stoppen“, sagte Teng.

In der Klage hatte der Mann der Klinik vorgeworfen, sie habe die Elektroschocktherapie als nicht gefährlich beworben. Er hatte eine Entschädigung von 14.000 Yuan für die Behandlung, Reisekosten und Verdienstentgang sowie körperliche und psychologische Schäden gefordert.

China schaffte 2001 die Einstufung von Homosexualität als psychische Störung ab. Es gibt aber keine Gesetze, die eine Diskriminierung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verhindern. Auch eingetragene Partnerschaften zwischen Homosexuellen gibt es in China nicht.

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1 Kommentar

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  • "Es gibt aber keine Gesetze, die eine Diskriminierung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verhindern. Auch eingetragene Partnerschaften zwischen Homosexuellen gibt es in China nicht."

     

    Soweit mir bekannt ist, gibt es auch in Deutschland solche Gesetze nicht, und falls ja, so nutzen diese nicht viel, da auch bei uns im ach so aufgeklärten Deutschland Homosexuelle diskriminiert werden. Und was die eingetragenen Partnerschaften angeht, so sind viele Länder Deutschland in dieser Hinsicht schon lange voraus. In vielen Ländern, sogar im katholischen Argentinien, können Schwule und Lesben offiziell heiraten und genießen dieselben Privilegien wie heterosexuelle Ehen. Insofern besteht auch in Deutschland noch Verbesserungsbedarf, bis die Gleichstellung und Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht ist.