Rechte ukrainischer Geflüchteter: Aufenthaltsstatus unsicher

Drittstaatsangehörige aus der Ukraine erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Schutz in Deutschland. Vielen könnte die Abschiebung drohen.

Menschen vor einem Zelt

Erstanlaufstelle für Asylsuchende aus der Ukraine in Berlin im März Foto: Anthea Schaap/imago

BERLIN taz | Nicht alle Geflüchteten aus der Ukraine haben in Deutschland die gleichen Chancen auf einen gesicherten Aufenthalt. Seit dem 1. September dürfen sie sich nur noch für 90 Tage ohne Aufenthaltstitel hier aufhalten. Darüber hinaus haben Menschen mit ukrainischem Pass aber Anspruch auf bis zu zwei Jahre Schutz in Deutschland. Für Drittstaatsangehörige gilt das hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie einen unbefristeten Auf­enthaltstitel in der Ukrai­ne hatten oder nicht sicher und dauerhaft in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Andernfalls droht ihnen die Abschiebung.

Edwin Greve vom Migrations­rat Berlin sind bislang noch keine tatsächlich vollzogenen Abschiebungen bekannt. „Was Ausreiseaufforderungen angeht, sieht es allerdings etwas anders aus“, schreibt Greve der taz. Schon bald könnten diese durchgesetzt werden, befürchtet der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, Martin Link, mit Blick auf möglicherweise steigende Ankunftszahlen im Winter: „Je höher die Nachfrage nach Plätzen, desto restriktiver werden die Ausländerbehörden in der Umsetzung von Ausreiseaufforderungen.“

Von der neuen Unsicherheit um einen Aufenthaltstitel sind in Deutschland rund 32.000 Geflüchtete betroffen. Insgesamt erfasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bis Mitte September knapp eine Million Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine seit Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Davon seien fast 97 Prozent ukrainische Staatsangehörige, schlüsselt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) auf.

Abschiebung bedeutet eine weitere Katastrophe

Auch sie müssen in den ersten 90 Tagen ihres Aufenthalts einen Antrag stellen, jedoch erhalten sie nach einer Entscheidung des Rats der Europäischen Union vorübergehenden Schutz laut Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. „Das Ziel ist vor allem, dass die Menschen schnelle Sicherheit und Schutz bekommen, anstatt in langwierigen und bürokratischen Verfahren festzustecken“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl. Für alle anderen, also vor allem Drittstaatsangehörige, ist unklar, ob sie diesen Schutzstatus erhalten können. „Sie können den Antrag auch stellen, jedoch werden hier Einzelfallprüfungen durchgeführt – und das kann dauern“, sagt Judith der taz.

Flüchtlingsräte und Pro Asyl fordern von der Bundesregierung, alle Geflüchteten aus der Ukraine gleich zu behandeln: „Sie haben ihren Lebensmittelpunkt, oft auch ihre Heimat verloren – unabhängig von der Nationalität in ihrem Pass.“ Dass nun ein halbes Jahr nach Kriegsausbruch Tausende nach Deutschland geflohene Menschen eine Abschiebung befürchten müssen, sei für viele eine weitere Katastrophe, kritisiert Wiebke Judith.

Die Bundesregierung hat zudem versäumt, die Betroffenen rechtzeitig zu informieren. Bis zum 31. August konnten sich alle Geflüchteten aus der Ukraine ohne Visum in Deutschland aufhalten. Dass diese Regel nun nur noch und auch rückwirkend für 90 Tage gilt, kam überraschend. Wer also bis Ende August keine Aufenthaltserlaubnis egal welcher Art beantragt hatte und sich dann schon länger als 90 Tage in Deutschland befand, rutscht in die Illegalität. „Beratungsstellen versuchen, so viele wie möglich zu informieren“, sagt Judith. Sie gehe davon aus, dass viele noch einen entsprechenden Antrag gestellt haben. „Solange darüber nicht entschieden wurde, können die Geflüchteten mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung legal in Deutschland leben.“

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