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Rechte Gewalt in FreiburgNur Geldstrafe für Querdenker

Weil er Linke mit Pfefferspray angriff, ist Robert H. in Freiburg verurteilt worden. Dass er einen Mann mit einem Messer verletzte, bleibt ungestraft.

Polizisten sichern eine Kundgebung von Impfgegnern und Querdenkern Anfang des Jahres in Freiburg Foto: Andreas Haas/imago

Karslruhe taz | Er war schon mehrfach in handgreifliche Auseinandersetzungen verwickelt, jetzt ist der Freiburger Querdenker-Aktivist Robert H. erstmals verurteilt worden. Das Freiburger Amtsgericht hat den 40-jährigen Mann zu 120 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

H., der in der Vergangenheit für die AfD als Stadtrat kandidiert hatte und als Gallionsfigur der Querdenkerszene gilt, hatte im Juni 2021 zwei Jugendliche, die ihn auf der Straße als Faschisten beschimpft hatten, erst verfolgt und dann mit Pfefferspray attackiert. Als ein Mann dazwischen gehen wollte, hatte ihn H. erst mit Pfefferspray angegriffen und ihm dann mit einem Messer eine Schnittwunde zugefügt.

Der Fall hatte in Freiburg im Zusammenhang mit einer anderen Auseinandersetzung zwischen Linken und Rechten am gleichen Tag, für Diskussionen gesorgt. Der Polizei in Freiburg wurde vorgeworfen, in beiden Fällen einseitig zu ermitteln. So war der Mann, der mit dem Messer verletzt worden war, zwischenzeitlich selbst als Beschuldigter geführt worden, die Polizei hatte seine erhebliche Schnittverletzung als nur leicht zu Protokoll genommen.

Das Verfahren wegen des Messerangriffs sowie der ersten Pfeffersprayattacke gegen die Jugendlichen aus der linken Szene sind inzwischen eingestellt worden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sei es nicht auszuschließen, dass H. in Notwehr gehandelt habe. Verurteilt wurde Robert H. nun allein wegen des Pfeffersprayeinsatzes gegen den 62-jährigen Mann, den er später mit dem Messer attackiert hatte, sowie dessen Frau.

Schon früher war H., der nach eigenen Angaben unter dem Asperger-Syndrom leidet, bei politischen Handgreiflichkeiten ohne Strafe davongekommen. Beim Prozess wegen einer Attacke auf einen Passanten im Freiburger Kommunalwahlkampf, bei der H. dabei war und für die der ehemalige AfD-Politiker Dubravko Mandic zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, war der heute 40-Jährige freigesprochen worden. H. wurde bei beiden Verfahren von der Szene-Anwältin Nicole Schneiders vertreten, die im NSU-Prozess Ralf Wohlleben vertreten hatte.

„Die Angegriffenen sind froh, dass Robert H. nun erstmals für das, was er getan hat, verurteilt worden ist“, sagt Julian Steiger von der Beratungsstelle Leuchtlinie, die sich um Opfer rechter Gewalt kümmert. Das attackierte Paar war im Verfahren als Nebenkläger aufgetreten. Der Fall hat auch seinen Niederschlag im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes gefunden. In der Rubrik Linksextremismus.

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2 Kommentare

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  • Der Fisch stinkt vom Kopf...

  • Kann ja mal passieren, in der AFD rutscht eben der einen mal die Maus aus und dem anderen halt auch mal das Messer, jedem rutscht mal was aus, das ist ganz normal.



    Wichtig ist dass wir die Sorgen des guten Mannes ernst nehmen, man sollte die Sorgen der besorgten Bürger einfach ernster nehmen, dann brauchen die auch kein Pfefferspray mehr, wenn sie nicht mehr so besorgt sind.