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Rechte Gewalt in DresdenUnbehelligtes Zuschlagen

Seit Jahren begeht die rechte Hooligangruppe „Faust des Ostens“ aus Dresden Straftaten. Angeklagt wurde sie vor vier Jahren – bislang ohne Ergebnis.

Gewalt von rechts, und der Staat schaut weg – nicht nur ein Problem bei den NSU-Morden Foto: dpa

Dresden taz | Sie gründeten sich am „Führergeburtstag“ im April 2010 in der „Torwirtschaft“ gegenüber dem Dresdner Dynamo-Stadion und nennen sich „Faust des Ostens“. Die Hooligans aus dem Umfeld des Dresdner Zweitligaclubs werden vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Neben der Staatsmacht gehören auch westdeutsche Fans und Ausländer zu ihren Hassobjekten. Doch juristisch zur Rechenschaft gezogen wird die Gruppe bis heute nicht.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft klagte schon im Juli 2013 fünf Rädelsführer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung an. Eine Hauptverhandlung am Landgericht Dresden steht indes seit vier Jahren aus. Daran wird sich trotz der angekündigten Bildung einer zweiten Staatsschutzkammer vorerst auch nichts ändern.

In den 162 Aktenordnern, die die Staatsanwaltschaft während der zweijährigen Ermittlungen und nach einer Großrazzia 2012 erstellte, wird den Angeklagten bandenmäßiger Diebstahl, Raub, Landfriedensbruch und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Und die ausbleibende Strafverfolgung ermuntert die kampfsportgestählten Hooligans offenbar zu weiteren Straftaten.

Der grüne Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann erfuhr vom sächsischen Justizministerium, dass seit 2013 allein gegen die fünf Rädelsführer zwölf neue Ermittlungsverfahren eröffnet wurden. Neben den üblichen Delikten geht es um das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das von Dynamo Dresden verhängte Stadionverbot. Gegen zwölf weitere mutmaßliche Gruppenmitglieder laufen 24 Verfahren, nur wenige Einzeltäter wurden verurteilt.

Auch als Neonazis im Januar 2016 den Leipziger Szene-Stadtteil Connewitz überfielen, waren Mitglieder der „Faust des Ostens“ dabei. In eine Schlägerei mit Migranten beim Dresdner Stadtfest im Vorjahr war die Gruppe offenbar ebenso verwickelt. Ob sie auch hinter den Krawallen und einem Aufmarsch in Militärkluft von etwa 2.000 Hooligans beim Spiel der Dresdner gegen Karlsruhe Mitte Mai steckt, wird derzeit geprüft.

Ermuntert die juristische Folgenlosigkeit die rechte Bande?

„Offiziell laufen die Ermittlungen noch gegen unbekannt“, sagt Tobias Wagner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Er ist zuversichtlich, dass konkrete Personen identifiziert werden können. Das Auftreten der Truppe sehe aus, als sei es „vorher abgestimmt worden“.

Staatsanwaltschaft: Verschleppung ist extrem ärgerlich

Nicht nur der Grüne Lippmann sieht in der bisher juristischen Folgenlosigkeit geradezu eine Ermunterung der rechten Bande. So weit will Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, nicht gehen. Aber er findet es schon „extrem ärgerlich“, dass die Strafe nicht auf dem Fuß folgt. Denn die lange Verfahrensdauer ist in der Regel strafmildernd. Wie ein Teufelskreis wirkt zudem, dass keiner der Beschuldigten mehr in U-Haft sitzt. Damit sinkt die Dringlichkeit: Bei überlasteten Gerichten stehen solche Verfahren noch länger in der Warteschlange.

Nach interner Kritik will nun das Landgericht ab 1. Juli eine Hilfs-Staatsschutzkammer eröffnen. Sie soll die bislang mit Staatsschutzdelikten befasste 3. Strafkammer entlasten. Deren Überlastung begründet Gerichtssprecher Thomas Ziegler unter anderem mit der Zunahme komplexer Verfahren bei Bandenkriminalität mit vielen Beschuldigten.

Derzeit ist die Staatsschutzkammer allerdings mit einem delikaten Fall beschäftigt, der von der Anklage bis zur Eröffnung der Verhandlung auch sieben Jahre brauchte. Es geht um Ermittler des Verfassungsschutzes im sogenannten „Sachsensumpf“, wo der Verdacht auf Verbindungen von Justiz und organisierter Kriminalität besteht. Deshalb sieht Gerichtssprecher Ziegler keine Chance, dass die „Faust des Ostens“ noch in diesem Jahr zur Rechenschaft gezogen wird. Das sächsische Justizministerium wollte sich zur Brisanz dieser Verschleppung nicht äußern.

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5 Kommentare

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  • Das dürfte wohl auch den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) erfüllen.

    Wohlgemerkt: „(2) Der Versuch ist strafbar.“

    https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

    • @Rainer B.:

      Vorsatz?

       

      Im öD kann man niemanden zum Arbeiten zwigen. Und wenn sie denn mal arbeiten, dann so gründlich, dass nichts bei rauskommt.

      • @A. Müllermilch:

        Immerhin sieht der Gesetzgeber ja die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage vor.

      • @A. Müllermilch:

        Ich würde erst mal die Akten schreddern.

        • @Karl Kraus:

          Jetzt noch?