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Rechte Ausschreitungen in ChemnitzEin Fall für Karlsruhe

Nach den rechten Ausschreitungen in Chemnitz könnte die Bundesanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Derzeit werde das in Karlsruhe noch geprüft.

Rechte Demonstranten in Chemnitz: Bundesanwaltschaft prüft, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden kann Foto: dpa

Berlin taz | Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Linken-Anfrage ist knapp, aber heikel. Das Ministerium bestätigt, dass der Generalbundesanwalt nach den rechten Ausschreitungen in Chemnitz eine „Prüfung“ der „Geschehnisse“ in der sächsischen Stadt eingeleitet hat. Dabei hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) diese nur als „unschön“ abgetan, und auch der neue Sonderberater im Ministerium und Noch-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen diese relativiert. Die Bundesanwaltschaft aber sieht es womöglich anders.

„Wenn sogar der Generalbundesanwalt einen Anfangsverdacht für schwere Straf- und Gewalttaten sieht, erscheinen die Verharmlosungen von Verfassungsschutz und Innenministerium noch unhaltbarer“, kritisiert die Linken-Innenexpertin Martina Renner. In der Antwort auf ihre Anfrage spricht das Innenministerium nun von Anhaltspunkten für die Bundesanwaltschaft, dass in Chemnitz „überörtlich organisierte Gruppen rechter Gewalttäter“ vor Ort waren und „erhebliche Straftaten begangen haben oder sich zu deren Begehung zusammen geschlossen haben könnten“.

Anders gesagt: Die obersten Ermittler gehen nicht nur von spontanen Bürgeraufmärschen aus, sondern von abgesprochenen Taten organisierter Rechtsextremer aus dem Bundesgebiet. Daher sei die Bundesanwaltschaft verpflichtet zu überprüfen, „ob die rechtliche Voraussetzung für eine Übernahme der Strafverfolgung in die Bundeszuständigkeit“ vorläge.

Seit dem Tod von Daniel H. in der Nacht zum 26. August in Chemnitz richten rechte Gruppen vermeintliche Trauermärsche aus. Die Täter sollen Iraker und Syrer sein.

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