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Rechenschaftsbericht der NPDGericht halbiert Strafzahlung

Ursprünglich sollte die NPD 2,5 Millionen Euro Strafe wegen Unstimmigkeiten im Rechenschaftsbericht zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht verringerte die Summe jetzt.

Das Gericht (re.) tritt in Leipzig zusammen. Gegenüber: Die Finanzspitze der NPD. Bild: dpa

LEIPZIG afp | Das Bundesverwaltungsgericht hat Strafzahlungen der NPD wegen Unstimmigkeiten in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 nahezu halbiert. Statt 2,5 Millionen Euro soll die rechtsextreme Partei nun 1,27 Millionen Euro zahlen, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig entschied. (Az: 6 C 32/11)

Im März 2009 hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 "Unrichtigkeiten" in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes forderte er von der NPD den doppelten Betrag, also 2,5 Millionen Euro.

Unter anderem hatte die NPD nur die 2007 tatsächlich zugeflossenen staatlichen Mittel ausgewiesen und nicht die für dieses Jahr teilweise erst rückwirkend zugewiesenen Mittel. Verschiedene weitere Einnahmen waren nicht wie vorgeschrieben erläutert worden, und die Vermögensaufstellung für 2007 schloss nicht lückenlos an die von 2006 an.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rügen zwar im Grundsatz bestätigt. Einen Teil der beanstandeten Punkte habe die NPD im Rahmen ihrer Anhörung aber noch schlüssig erläutert. Dies hätte Bundestagspräsident Lammert noch berücksichtigen müssen, urteilten die Leipziger Richter. Sie setzten die Strafzahlung daher entsprechend herab.

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