Nach drei Jahren Rechtsstreit: Millionenstrafe für die NPD

Die NPD muss wegen Finanzfehlern rund 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Sie hatte etwa Einnahmen aus staatlichen Hilfen zu niedrig angegeben. Eine Pleite droht nicht.

Die NPD hat mehrfach gegen das Parteiengesetz verstoßen. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Finanzgebaren der rechtsextremen NPD zieht eine Millionenstrafe nach sich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag entschieden, dass die NPD wegen Fehlern in ihrem Rechenschaftsbericht des Jahres 2007 rund 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen muss. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen", kündigte der NPD-Bundesvizechef Frank Schwerdt bereits vor der Urteilsverkündung an.

Schwerdt zeigte sich zuversichtlich, dass die Partei schon nicht pleitegehen werde. Selbst bei einer Verurteilung müsse sie nicht die Gesamtsumme sofort zahlen, versicherte Schwerdt.

Der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Bundestag und der NPD dauert nun mehr als drei Jahre. Mit dem Urteil folgt das Oberverwaltungsgericht der Bewertung der Bundestagsverwaltung. "Der Senat sah es als erwiesen an, dass die NPD bei der Vorlage des Rechenschaftsberichts mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten verstoße habe", begründete Scheerhorn seine Entscheidung.

Die Verwaltung hatte 2009 in einem Rechenschaftsbericht der NPD aus dem Jahre 2007 Unrichtigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Die NPD hatte unter anderem ihre Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen zu gering angegeben. Bei Falschangaben in Rechenschaftsberichten sieht das Parteiengesetz Strafen in doppelter Höhe vor. So forderte die Bundesverwaltung 2,5 Millionen Euro von der NPD.

Bei den Rechtsextremisten hieß es prompt, der Bundestag versuche sie statt über ein Verbotsverfahren über Strafzahlungen auszuschalten. Die NPD reichte beim Verwaltungsgericht Berlin Klage ein. Im Mai 2009 entschied das Gericht, dass der Betrag der festzustellenden Unrichtigkeit sich auf 635.677,90 Euro beliefe, die Zahlungsverpflichtung damit bei 1,27 Millionen Euro liegt. Gegen diese Entscheidung legten sowohl NPD als auch Bundestag Berufung ein. Die Partei wollte die Aufhebung des gesamten Bescheids erwirken. Der Bundestag forderte das Gericht auf, die Klage vollständig abzuweisen.

Ratenzahlung ist möglich

Vor der Entscheidung gab sich der Sprecher des Deutschen Bundestags, Claus Hinterleitner, gegenüber der taz zurückhaltend - zu schnell wurde während dieses Rechtsstreits über einen Bankrott der Partei spekuliert.

Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Denn die NPD hat die Möglichkeit, ihre Strafe in Raten abzuzahlen, was das politische Handeln nicht grundsätzlich lahmlegt. "Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen wir die NPD wie alle anderen Parteien behandeln", sagte Christian Hoose, Sprecher des Bundestags. "Wenn ein seriöser Stundungsplan vorgelegt wird, der die Tilgung von Schulden realistisch aufzeigt, könnten wir uns darauf einlassen." Er verwies auf den Spendenskandal der hessischen CDU. Die Union durfte damals ihre Schulden in Raten abzahlen.

Eine komplette Pleite muss die NPD derzeit zwar nicht befürchten. Sollte sie in letzter Instanz verurteilt werden, wird sie es finanziell dennoch hart treffen. Parteiinterne Querelen auch um Finanzen und jahrelange Misswirtschaft haben dazu geführt, dass die Kassen der Partei weitgehend leer sind. Ratenzahlungen dürften den Handlungsspielraum der Rechtsextremisten noch weiter einengen.

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