Razzien in Shisha-Bars: Kaum nachvollziehbar
Eine Linken-Anfrage stellt den Nutzen von Razzien gegen „Clankriminalität“ in Frage. Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität helfen sie wenig.
taz | Neue, bislang unveröffentlichte Antworten der Innenverwaltung zum Thema Großrazzien und der Kampf gegen „Clankriminalität“ lassen die Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen wachsen. Innenpolitiker Niklas Schrader (Linke) veranlassen die Zahlen und Aussagen zu der Feststellung: Zwar werde immer wieder behauptet, die so genannten Verbundeinsätze von Polizei und anderen Behörden seien notwendig und effektiv zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. „Aber die Fakten sprechen eine andere Sprache“, so Schrader. „So sind und bleiben diese Einsätze kaum nachvollziehbar und stigmatisierend für die Betroffenen.“
Laut den Antworten auf Schraders Anfrage mit der Drucksache 19/10124, die der taz exklusiv vorliegen, gab es seit Ende Juni 2020 in ganz Berlin 250 Schwerpunkteinsätze mit Bezug zur Bekämpfung von „Clankriminalität“, davon fanden 34 in Neukölln statt, dem angeblichen Hotspot der „arabischen Clans“. Die Größe der Einsätze und der beteiligten Behörden und Polizeibeamten schwankt dabei stark, teilweise sind bis zu 150 PolizistInnen im Einsatz und fünf bis sechs Behörden – Bezirksämter, Finanzämter, Hauptzollamt – beteiligt.
Öffentlich werden solche Schwerpunkt- oder Verbundeinsätze von der Politik als wichtiges Element im Kampf gegen „Clankriminalität“ – als einem Zweig der Organisierten Kriminalität – dargestellt. Gefunden wird dort allerdings vorwiegend „Kleinkram“: Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Infektionsschutzgesetz, den Jugend- oder Gesundheitsschutz. Häufig werden auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt, große Drogenfunde sind jedoch selten. Manchmal werden Waffen konfisziert, häufig Messer, manchmal gibt es manipulierte Spielautomaten oder Funde von unverzolltem Shisha-Tabak.
Angesichts dieser in Relation zum hohen Personalaufwand und der hohen öffentlichen Wahrnehmung mageren „Ausbeute“ wollte Schrader wissen, wie die Auswahl der kontrollierten Geschäfte zustande kommt und vor allem, bei wie vielen im Vorhinein „Anhaltspunkte für Organisierte Kriminalität“ vorliegen. Die Antwort der Innenverwaltung: Dazu würden „aus ermittlungstaktischen Gründen“ keine Angaben gemacht. Grundsätzlich würden die beteiligten Behörden (zumeist Ordnungsämter, Finanzämter oder Zoll) die Geschäfte auswählen, in Einzelfällen aber auch die Polizei.
Man guckt, was man findet
Schrader findet diese Antwort „frech“: Denn inwiefern, fragt er, könne es „ermittlungstaktisch“ schaden, eine Summe von Geschäften zu nennen, die kontrolliert werden, weil man sie im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität sieht? Die ausweichende Antwort, findet er, spreche dafür, dass man eben nicht gezielt vorgehe, sondern „guckt, was man findet“.
Diese „show of force“-Strategie – Abschreckung durch Großeinsätze – habe jedoch die bekannten „Kollateralschäden“ zur Folge, so Schrader: vor allem die öffentliche Stigmatisierung bestimmter Geschäftszweige (Shisha-Bars, Barber-Shops), Gegenden (Sonnenallee) und Bevölkerungsgruppen (arabischsstämmige Menschen). Zudem sei diese Strategie dem eigentlichen Zweck nicht dienlich, sagt er: „Organisierte Kriminalität bekämpft man nicht mit Symbolik und Show, sondern mit gezieltem Vorgehen bei tatsächlichen Verdachtsmomenten.“
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