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Rassismus bei Polizei-DatenMehr Schutz vor Diskriminierung

Das Institut für Menschenrechte fordert die Polizei auf, Menschen stärker vor Diskriminierung zu schützen. Es geht um das Speichern sensibler Daten.

Bei propalästinensischen Demonstrationen sieht das Institut die Versammlungsfreiheit gefährdet Foto: Annegret Hilse/reuters

Berlin dpa/epd/taz | Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat Bund und Länder aufgefordert, präzisere Vorgaben für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Datenschutz bei der Polizei zu machen. Es müsse sichergestellt werden, dass Menschen vor rassistischer Diskriminierung durch deutsche Polizeibehörden geschützt werden, heißt es in dem Jahresbericht des Instituts, der am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

Die Regelungen sollten aus Sicht des Instituts vorschreiben, wann sensible Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten Betroffener nötig sind. Zu sensiblen Daten zählen etwa die Hautfarbe und Sprache. „Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und verbindliche Regeln für Schutzmaßnahmen festzuschreiben, um einen adäquaten Schutz vor rassistischer Diskriminierung zu gewährleisten“, heißt es im Bericht.

Die Risiken rassistischer Diskriminierung durch automatisierte Datenverarbeitung nehmen mit der fortschreitenden Digitalisierung zu“, erklärten der Sprecher für Menschenrechtspolitik Boris Mijatović und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Digitales anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts. „Der teils überambitionierte Einsatz im polizeilichen Kontext ist eine rechtsstaatlich fragwürdige Entwicklung.“ Die Verarbeitung sensibler Daten wie Hautfarbe oder vermeintliche ethnische Herkunft berge enorme Risiken, betonten die beiden Grünen-Politiker:innen.

Sorge vor Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Im Umgang mit Klimaprotesten und propalästinensischen Demonstrationen sieht das Institut die Versammlungsfreiheit gefährdet. Institutsdirektorin Beate Rudolf äußerte ihre Sorge über „die hasserfüllte öffentliche Auseinandersetzung und übermäßige staatliche Reaktionen“ auf friedliche Sitzblockaden der Klimabewegung. Zugleich bezeichnete sie lang andauernde Verbote propalästinensischer Proteste als „hoch problematisch“ wie auch Vorschläge aus der Politik, die Versammlungsfreiheit für Ausländerinnen und Ausländer abzuschaffen.

Das Institut sieht nach eigenen Angaben eine „besorgniserregende Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Friedliche Versammlungen müssten hingenommen werden, auch wenn dabei der Verkehr gestört werde, heißt es mit Blick auf Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“. Die von Bayern und anderen Bundesländern verhängte Präventivhaft sei nur als letztes Mittel zur Verhinderung von Gewaltakten zulässig. „Eine Präventivhaft gegen Menschen, die die Allgemeinheit stören, aber friedlich ihre Versammlungsfreiheit ausüben, verstößt gegen Menschenrechte“, sagte Rudolf.

Mit Blick auf Demonstrationen propalästinensischer Gruppen warnte sie vor einem Generalverdacht. Es sei sehr schnell zu Verboten gegriffen worden, kritisierte sie. Die Bekämpfung von Antisemitismus dürfe zudem nicht Rassismus befeuern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Bundestag sowie für einzelne Projekte aus Drittmitteln finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

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5 Kommentare

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  • Den Forderungen des Instituts ist nichts hinzuzufügen, sie sind mehr als sinnvoll.

    Außer dass man leider hinzufügen muss, dass die Polizei aufgrund ihres in weiten Teilen rechts gesinnten Personals ein Interesse an der rassistischen Diskriminierung von Ausländern und der Kriminalisierung von Klimaschützern hat, und man sich deshalb von dem Gedanken verabschieden muss, dass Deutschland ein Rechtsstaat und kein rechter Staat ist.

    • @Thomas Schnitzer:

      Das Urteil halte ich insgesamt für etwas übertrieben, aber dass die Sicherheitsbehörden eher rechts ticken, sehe ich auch so.

      Nur sollte man ehrlicherweise auch den Grund dafür nennen: Solche gesellschaftlich enorm wichtigen Berufe sind offenbar unter dem Niveau linker Menschen ("Hände schmutzig machen" und so...).

      Dies gilt ja nicht nur für Armee und Polizei. Auch die allgemeine und technische Verwaltung, Feuerwehr, Rettungsdienste/medizinische Berufe, THW und (etwas eingeschränkt) die Sozialarbeit sind keine linken "Spielwiesen". Das ist bemerkenswert, weil diese direkt an der "sozialen Front" tätig sind.

      Ich habe den Eindruck, dass überzeugte Linke möglichst nur dort aktiv werden, wo sie unter sich sind (Aktivistengruppen etc.) . Mit den "normalen Leute" und alltäglichen Problemen, will man möglichst nichts zu tun haben. Damit hält man sich aus dem praktischen sozialen Leben und Handeln heraus...ein großer Fehler.

  • "Die Bekämpfung von Antisemitismus dürfe zudem nicht Rassismus befeuern."

    Antisemitismus ist Rassismus. Und dieser muss nicht mehr befeuert werden,

    Die Solidaritätsbekundungen mit der Hamas nach dem 07.10. waren die hemmungslosteste öffentliche Darstellung von rassistischem Hass seit Jahrzehnten (in Deutschland).

  • Genau wie im Zuge der Corona Epedemi Versammlungen verboten wurden, bei denen davon ausgegangen werden musste, dass die Beteiligten sich nicht an die Abstandsregeln oder Maskenpflicht halten würden, ist es auch legitim Versammlungen zu verbieten, bei denen davon ausgegangen werden muss, das es zu strafrechtlich relevanten Vorfällen kommt, wie im Falle der sog. Palästinensa Demos, die in den meisten Fällen nichts weiter waren, als antisemitsche Aufläufe. Im Falle der Corona Demos habe ich von den beiden Grünen jedoch keine Einwände vernommen.

    • @Christian29:

      Es geht hierbei um Verbote von Veranstaltungen, bei denen das nicht zu erwarten ist.

      Zu Corona: Alle die sich an die Auflagen gehalten haben, konnten auch demonstrieren.

      Nur lässt es das Wesen des unwissenschaftlichen Leugnens der Gefahr seitens der Gegner von Pandemie-Schutzmaßnahmen nicht zu, sich an die Auflagen zu halten, weil man sich dann nicht nur als Vollpfosten outet, sondern als inkonsequenter Vollpfosten.