Rahmenvertrag in der stationären Pflege: Der lange Schatten der Kürzungen
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert die Unterschrift für den 8 Jahre lang ausgehandelten neuen Rahmenvertrag. Die Behörde fürchtet Haushaltsbelastungen.
Foto: Oliver Berg/dpa
Ganze 8 Jahre lang haben Pflegekassen, freie Träger, Pflegewirtschaft und Senat über einen neuen Rahmenvertrag für die stationäre Pflege verhandelt. Doch kurz vor dem Abschluss verweigert die Senatsverwaltung für Finanzen die Unterschrift. Träger und Pflegekassen erklären die Verhandlungen für gescheitert und hoffen nun auf ein Schiedsgericht. Die Senatsverwaltung begründet den Schritt mit noch ungeklärten Fragen hinsichtlich der Personalschlüssel.
Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Träger stationäre Pflege leisten. Darin werden unter anderem die Leistungen, die für die Bewohner:innen einer Pflegeeinrichtung erbracht werden sollen, grundlegend festgelegt. Müssen die Pflegekassen nur für Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung und Körperhygiene aufkommen – oder auch Alltagsgestaltung und soziale Events?
Darüber hinaus enthält der Rahmenvertrag konkrete Angaben zu Personalschlüsseln von Fachkräften, Verwaltung, Leitungen und Hauswirtschaftskräften. Entgelte für einzelne Leistungen werden in dem Vertragswerk aber nicht geregelt.
2017 reformierte die Bundesregierung den Pflegebedürftigkeitsbegriff grundlegend. Die bis dahin gültigen 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Das alte System war vor allem auf körperliche Behinderungen ausgelegt. Das neue System berücksichtigt geistige und psychische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel bei Demenzkranken, deutlich stärker.
Unterkunft und Alltag
So werden im neuen Vertragsentwurf zahlreiche Leistungen aufgenommen, die der kognitiven und psychischen Gesundheit der Heimbewohner:innen förderlich sind. So listet der Vertragsentwurf unter dem Punkt „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ zum Beispiel „Schaffung einer Tagesstruktur“ oder „Erkennen und Vorstellen von Personen aus dem näheren Umfeld“ als pflegerische Leistungen auf.
Punkte, die im 2011 geschlossenen alten Rahmenvertrag noch weitestgehend fehlen. „Unser aktuell gültiger Vertrag bezieht sich immer noch auf den alten Pflegebedürftigkeitsbegriff“, sagt Paritätischer-Fachreferent Oliver Zobel. „Wir konnten bisher leider nicht erreichen, dass der alte Rahmenvertrag angepasst wurde.“
Dabei begannen die Verhandlungen bereits 2018, kurz nach Inkrafttreten der Reform, berichtet Zobel. Doch die Pandemie und mehrere weitere Pflegereformen verzögerten den Prozess. Ende vergangenen Jahres konnten sich die Vertragspartner:innen schließlich auf eine beschlussfertige Fassung einigen.
Doch Anfang September verweigerte die Senatsverwaltung für Finanzen die Unterschrift. Auf taz-Anfrage widerspricht ein Sprecher der Verwaltung der Darstellung der Wohlfahrtsverbände, die aktuelle Beschlussfassung wäre bereits unterschriftsreif.
Angst vor steigenden Kosten
Dissens gäbe es nämlich noch bei den Personalschlüsseln für Verwaltung und Hauswirtschaft. Der Senat fürchtet, dass durch die von Pflegekassen und Trägern vorgeschlagene Besetzung die Pflegekosten weiter in die Höhe getrieben werden. „Hintergrund der bisher nicht erfolgten Einigung ist die Verpflichtung des Landes, die Ausgabenentwicklung im Bereich der Transferausgaben nachhaltig zu dämpfen“, teilt der Sprecher mit.
Zwar kommen in erster Linie die Pflegekassen für die Finanzierung der Träger auf und haben dem aktuellen Entwurf bereits zugestimmt. Wenn Betroffene oder Angehörige den Eigenanteil für die Pflegeeinrichtungen nicht aufbringen können, springt in der Regel das Sozialamt ein, weshalb der Senat durch den neuen Rahmenvertrag eine zusätzliche Haushaltsbelastung durch Transferleistungen befürchtet.
Oliver Zobel, Fachreferenz Paritätischer
Doch gerade Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte seien wichtig, argumentieren die Wohlfahrtsverbände: „Wir wollen Pflegebedürftige unterstützen, ihr Leben so weit wie möglich selbst zu gestalten. Damit das gelingt, sollten Fachkräfte von bürokratischen, hauswirtschaftlichen Aufgaben entlastet werden. Das bleibt nun weiterhin ungewiss und es droht ein Rückfall in die Versorgung nach dem Motto „Satt, sauber, still“, sagt Oliver Zobel.
Die Senatsverwaltung gibt an, „bis zum Ende des Jahres eine abschließende Klärung zu den Personalschlüsseln“ zu erwarten. Noch länger wollen Wohlfahrtsverbände und Pflegekassen allerdings nicht warten. Am 18. September erklärten sie die Verhandlungen für gescheitert und kündigten an, den Vertrag mittels einer Schiedsstelle zum Abschluss zu bringen. Diese im Sozialgesetzbuch vorgesehene Institution besteht aus Pflegekassen, Trägern und externen Expert:innen.
„Mit ihrer Weigerung, den seit Monaten vorliegenden und unterschriftsreifen Berliner Rahmenvertrag zu unterzeichnen, verhindert die Landesregierung nicht nur eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den Einrichtungen“, kritisiert Martin Hoyer, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin. „Sie setzt zudem die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin, den Pflegekassen und den Trägern stationärer Pflegeeinrichtungen aufs Spiel.“
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert