Reform der Pflegegesetze: Beeinträchtigte werden gleichgestellt

Demente sollen künftig die gleichen Leistungen erhalten wie körperlich Beeinträchtigte. Das sieht der zweite Teil der Pflegereform vor, den das Kabinett beschloss.

Eine Pflegerin hilft einer 80-jährigen beim Trinken von Wasser

Eine Krankenpflegerin und eine 80-jährige Patientin demonstrieren Methoden der „Aktivierenden Therapeutischen Pflege“. Foto: dpa

BERLIN dpa | Das Bundeskabinett hat die zweite Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende verbessern.

Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Zugleich sollen die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ausgeweitet werden, um dem Pflegebedarf jedes und jeder Einzelnen besser Rechnung zu tragen.

Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden – von 2,05 Prozent auf 2,55 von 2017 an. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro für zusätzliche Leistungen.

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