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Räumungsurteil gegen WagenplatzKöpi bleibt Verhandlungsmaterial

Der Köpi-Wagenplatz verliert vor Gericht gegen eine Briefkastenfirma Die Be­woh­ner*innen wollen in Berufung gehen und hoffen auf Kaufverhandlungen.

Wer bietet der Stadt mehr? Briefkastenfirma oder Köpi? Foto: dpa

Berlin taz | Resigniert und mit ausdruckslosen Gesichtern saßen die etwa hundert Un­ter­stüt­ze­r*in­nen der Köpi nach Verkündung des Räumungsurteils gegen den Wagenplatz auf ihrer Kundgebung vor dem Kriminalgericht Moabit. „Wir haben keine Hoffnung in das Gericht“, hatte eine Rednerin noch vor Prozessbeginn am Donnerstagmittag gesagt. Aber das war nur die halbe Wahrheit – und tatsächlich ließ der zweistündige Prozessverlauf zwischenzeitlich die Hoffnung aufkommen, dass es auch anders ausgehen könnte.

Doch schlussendlich war das Urteil eindeutig: Die Richterin entschied, dass der Wagenplatz in der Köpenicker Straße 133 bis 136 mit seinen etwa 30 Be­woh­ne­r*in­nen unverzüglich geräumt werden müsse. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 200.000 Euro vorläufig vollstreckbar, auch wenn die Köpi bereits angekündigt hat, Berufung vor dem Kammergericht einzulegen. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils wurden die sieben Zu­schaue­r*in­nen unter „Köpi bleibt“-Rufen aus dem Saal geräumt und der Hausalarm ausgelöst.

Zwei Punkte waren im Verlauf der Verhandlung zwischen der klagenden Startezia GmbH, einer Briefkastenfirma, der das Köpi-Areal gehört und Köpi-Anwalt Moritz Heusinger umstritten. Zum einen die Prozessvollmacht für die beiden Anwälte, die angeblich durch den Startezia-Geschäftsführer Yervand Chukhajyan ausgestellt wurde. Laut Heusinger unterschied sich dessen Unterschrift aber erheblich von Unterschriften in früheren Dokumenten. Er bot ein Gutachten an, dass dies bestätigt. Gegenüber der taz sagte der Anwalt: „Ich glaube, diesen Geschäftsführer gibt es gar nicht.“ Trotz Anordnung war Chukhajyan nicht vor Gericht erschienen.

Ich glaube, diesen Geschäftsführer gibt es gar nicht

Moritz Heusinger, Köpi-Anwalt

Punkt zwei umfasste einen sogenannten Letter of intent, ein Vertrag zwischen den Rechtsvorläufern der heutigen Streitparteien von Anfang 2008. Darin war geregelt, dass den Be­woh­ne­r*in­nen des 1990 besetzten Hauses einen 30-jährigen Nutzungsvertrag erhalten und darüber hinaus eine Erbbaupacht angestrebt werde. Laut Interpretation Heusingers, der an den Verhandlungen damals beteiligt war, sollten auch die drei Wagenplatzgrundstücke unberührt bleiben bis eine Einigung erzielt sei. Dem widersprach die Gegenseite: Ihr zufolge endete die Duldungsfrist für den Platz im Sommer 2015, bei Absichten zur Bebauung der Fläche oder eines Verkaufs, müsste diese geräumt werden.

Ankauf als Lösung?

Verhandlungen zwischen dem eigentlichen Eigentümer, dem Immobilienentwickler Sanus AG um Siegfried Nehls, und den Be­woh­ne­r*in­nen hat es bis heute nicht gegeben. Inzwischen sei aber der Bezirk Mitte, der den Platz erhalten möchte mittels zweier Ver­tre­te­r*in­nen in Gesprächen mit Nehls über einen möglichen Ankauf des Grundstücks. Als mögliche Käuferin nannte Heusinger eine gemeinnützige Stiftung, mit der eine Lösung denkbar wäre, die sowohl den Verbleib der Be­woh­ne­r*in­nen als auch Neubauten ermöglicht.

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Heusingers Bitte um eine gütliche Einigung, die ein Jahr Zeit für ein Verhandlungsergebnis lasse, kam die Gegenseite nicht nach. „Dazu sind wir nicht befugt“, so deren Vertreter, die darlegten, dass die Startezia noch in diesem Jahr mit dem Neubau beginne wolle. Die Be­woh­ne­r*in­nen der Köpi halten das für eine Finte.

Schon dreimal ließen die Eigentümer eine Baugenehmigung verlängern. Ende November läuft die Genehmigung final aus. Die Be­woh­ne­r*in­nen bezeichneten Nehls in einer Mitteilung als „Kriminellen“, gegen den wegen Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt worden sei. Er schulde der Stadt Zossen Steuern in Millionenhöhe. Heusinger bezeichnete die Köpi als „Vorzeigeobjekt“ und warnte vor dem „Ende eines Stücks Stadtgeschichte“.

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1 Kommentar

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  • Wenn die Baugenehmigung Ende November final ausläuft, dann ist letzen Endes der Bizirk schuld, dass keine Verhanlungen stattfinden können. Ohne Baurecht verliert das Grundstück erhebllich an Wert.