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Racial Profiling in BerlinNovum: Polizei entschuldigt sich

Nach Intervention der Ombudsstelle gibt die Behörde erstmals einen Fall von racial profiling zu und entschuldigt sich.

Symbolfoto zu Racial Profiling: Beamte bei Razzia in einer Shishabar Foto: dpa

Berlin taz | Die Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) kann einen ersten Erfolg verbuchen: Die Berliner Polizei hat einen Fall von racial profiling zugegeben und sich entschuldigt. „In diesem Fall hatten wir Glück, dass es Zeugen gab – sonst steht meist Aussage gegen Aussage“, sagte die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, dem Tagesspiegel. Die Zeitung hatte am Freitag exklusiv über den Fall berichtet.

Nach Darstellung der Zeitung war im Juli 2020 Syed N., der einen afghanischen Hintergrund hat, mit einer Freundin in Charlottenburg auf dem Fahrrad unterwegs. Damals war das bundesweit einmalige Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das MitarbeiterInnen von Landesbehörden die Diskriminierung von Menschen, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, verbietet, gerade wenige Wochen in Kraft.

Zwei Polizisten hätten die beiden gestoppt, der Vorwurf: N. habe telefoniert. Obwohl dies beide bestritten, verhängten die Beamten ein Bußgeld von 50 Euro und fragten N. nach seiner Herkunft. Als er „Bochum“ geantwortet habe, sollen die Polizisten aggressiv geworden sein, ihn nachgeäfft und nach seiner „eigentlichen Herkunft“ gefragt haben. Ein Mann, der die Kontrolle beobachtet habe, habe sich eingemischt und für N. Partei ergriffen.

Als dieser den Bußgeldbescheid bekam, habe er Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und sich bei der Ombudsstelle beschwert. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei von der Polizei zurückgewiesen worden, doch Liebscher habe Akteneinsicht gefordert – und die beiden ZeugInnen vernommen. Sie sei zum Schluss gekommen, dass eine rassistische Diskriminierung vorliege und habe der Polizei eine schriftliche Entschuldigung sowie die Rücknahme des Bußgeldbescheids empfohlen.

„Diskriminierend gewirkt“

Dem kam die Behörde laut Tagesspiegel nach. Im September habe N. einen Brief bekommen mit der Entschuldigung. Darin heiße es, die Behörde erkenne an, dass die Kontrolle „diskriminierend gewirkt hat und belästigend“ war. Auch würden die beiden Beamten über die Entschuldigung informiert und für eine „diskriminierungsfreie Gesprächsführung“ sensibilisiert.

Liebscher zeigte sich laut der Zeitung erfreut. Zumeist würden solche Fälle mangels Beweisen nicht aufgeklärt werden. Aber sie „erschüttern das Vertrauen in die Polizei und den Staat und das halte ich für ein grundsätzliches Problem“. Im ersten Jahr des Bestehens der Ombudsstelle wurden etwa 50 Beschwerden über die Polizei eingereicht.

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1 Kommentar

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  • Witzig, also musste sich nicht nur erst ein (vermutlich) "biodeutsch" wirkender Dritter einmischen, damit es überhaupt einen Zeugen gibt und nicht Aussage gegen Aussage des Betroffenden und seiner Bekannten steht, sondern die Ombudsstelle musste tätig werden und empfiehlt der Polizei rechtlich sichere Schritte, damit es ne halbgare Entschuldigung gibt und alles beim Alten bleibt. Gesprächssensibilisierung am Arsch.