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Psychische Ambulanz für StraftäterNiedersachsens Forsensikausbau zu wenig und zu spät

Niedersachsens Justiz baut eine Forensische Ambulanz für Sexual- und Gewaltstraftäter auf, um eine Versorgungslücke zu schließen.

Aus Oldenburg

Krischan Meyer

Als eines der letzten Bundesländer richtet Niedersachsen ab Herbst eine Forensische Ambulanz zur Behandlung von Gewalt- und Se­xu­al­straf­tä­te­r:in­nen ein. Diese Ambulanz soll eine Lücke schließen: Gerichte verpflichten Sexual- und Gewaltstraftäter häufig zu einer Therapie als Bewährungsauflage. Aber bis heute können mehr als die Hälfte aller aus der Haft entlassenen Tä­te­r:in­nen nicht therapiert werden, weil es keine entsprechenden Angebote gibt.

Der Ambulante Justizsozialdienst des Landes Niedersachsen (AJSD) hat nun mit dem Aufbau der Forensischen Ambulanz (FORA) begonnen. In der FORA sollen therapiebedürftige Gewalt- und Sexualstraftä­te­r:in­nen nach der Haft begleitet werden, um die Rückfallquote zu senken und weitere Straftaten zu verhindern.

Laut Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die beim Eröffnungsfestakt für die FORA im Alten Landtag in Oldenburg dabei war, sei das neue Angebot nötig. Denn die Zahl der therapiebedürftigen Gewalt- und Sexualstraftä­te­r:in­nen steige schon lange konstant an.

Der Maßregelvollzug, der für die Unterbringung von psychisch- und suchtkranken Straffälligen zuständig ist, stoße seit Jahren an seine Grenzen. Daher können nicht bei jeder Haftentlassung gewährleistet werden, dass die entlassenen Personen nicht wieder eine Tat begehen. Zahlen dazu konnte das Justizministerium auf Nachfrage nicht liefern. Diese werden nicht statistisch erfasst, so eine Sprecherin.

Über die Hälfte hat keinen Therapieplatz

Der Ambulante Justizsozialdienst ist für die Betreuung von Menschen zuständig, die straffällig geworden sind und zurück in den Alltag finden sollen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Bewährungshilfe und für den Täter-Opfer-Ausgleich zu sorgen. Aber rund 56 Prozent der entlassenen Tä­te­r:in­nen konnte kein Therapieplatz angeboten werden. Zum Teil noch nicht einmal, wenn dieser gerichtlich angeordnet wurde.

Unter den zu therapierenden Tä­te­r:in­nen befinden sich Personen, die schwerste Gewaltverbrechen wie Morde und Vergewaltigungen begangen haben, sowie Pädophile und Menschen, die wegen Besitz von Kinderpornographie verurteilt wurden.

Bis jetzt wurden die Therapieplätze dezentral von niedergelassenen Praxen und forensischen Kliniken bereitgestellt. Diese konnten den Bedarf aber nicht abdecken. Die FORA soll dieses Angebot nun ergänzen und vier weitere Psy­cho­lo­g:in­nen in Hannover und Oldenburg bereitstellen. Sie sollen das bestehende Angebot jedoch nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die benötigten Finanzmittel dazu werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt.

Das Anmeldeverfahren für die Therapieplätze soll im September starten und die ersten Therapien können frühestens im November beginnen. Diesen Prozess würde man sich gerne noch schneller Wünschen, so die Justizministerin.

Wenn solche Menschen einen verpflichtenden Therapieplatz wahrnehmen können, müssten sich Opfer und Hinterbliebene weniger Sorgen machen müssen

Sprecher der Opferberatungsstelle Weißer Ring

Der Aufbau der FORA in Niedersachsen kommt spät: Mit Ausnahme des Saarlandes ist Niedersachsen das letzte Bundesland gewesen, welches keine vergleichbare Einrichtung unterhält. „Sehr lange hat es gedauert“, sagt der zukünftige Leiter der Ambulanz, Rainer Meyer-Kelling.

Konkret gibt es derzeitig rund 250 Fälle in denen sich Personen durch gerichtliche Weisung einer therapeutischen Behandlung unterziehen müssen. Um diesen Bedarf zu decken, müssten um die 100 neue Therapieplätze geschaffen werden. Mit der Eröffnung der FORA werden 60 Plätze geschaffen, so der NDR. Der Mangel wird also nur verringert und nicht beseitigt.

Weitere Standorte sind gepant

Zukünftig sollen noch weitere Standorte in Niedersachsen eröffnet werden, um auch den ländlichen Raum abdecken zu können. Wo die neuen Standorte sein werden, ist noch nicht klar. Nach der Aufnahme der ersten Kli­en­t:in­nen im Herbst soll das Angebot auf Basis der ersten Erfahrungen angepasst werden, heißt es vom Justizministerium.

Ein Grund für die hohe Nachfrage an Therapieplätzen ist, dass Suchtprobleme im Maßregelvollzug oftmals nicht abschließend behandelt werden können. Laut Rainer Meyer-Kelling, ist die weite Verbreitung und einfache Beschaffung von synthetischen Drogen einer der Hauptgründe, der in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass viele Sexual- und Ge­walt­straf­tä­te­r:in­nen nach der Verbüßung ihrer Strafe wieder Taten begehen.

Laut der Opferhilfsorganisation Weißer Ring ist es nicht hinnehmbar, dass über die Hälfte der Haftentlassenen nicht therapiert werden können. „Wenn solche Menschen einen verpflichtenden Therapieplatz wahrnehmen können“, so ein Sprecher des Weißen Rings, „müssten sich Opfer und Hinterbliebene weniger Sorgen machen müssen.“

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