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Prozessauftakt im Missbrauchsfall LügdeAlle Angeklagten gestehen

In Detmold hat der Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde begonnen. Alle drei Angeklagten legen Geständnisse ab.

Durch die Geständnisse könnten den Opfern Zeugenaussagen erspart bleiben Foto: dpa

Detmold dpa | Im Prozess um hundertfachen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde haben alle drei Angeklagten am ersten Verhandlungstag überraschend Geständnisse abgelegt. Andreas V. (56) und Mario S. (34) – die beiden Hauptangeklagten – räumten die angeklagten Taten am Donnerstag vor dem Detmolder Landgericht über ihre Verteidiger weitestgehend ein. Bei den Ermittlungen waren mehr als 40 Opfer identifiziert worden, angeklagt sind sexuelle Gewalttaten gegen 34 minderjährige Opfer.

Auch der dritte Angeklagte Heiko V. (49) räumte über seinen Verteidiger die Vorwürfe wenig später ein. Das schilderten Nebenklägeranwälte – die Öffentlichkeit war von der Verlesung der Erklärung ausgeschlossen.

Zu Beginn des Strafverfahrens betonte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda: „Die Anschuldigungen lassen niemanden unberührt.“ Sie fügte hinzu: „Das macht alles fassungslos.“ Das Gericht werde aber unvoreingenommen und unparteiisch arbeiten.

Bei der Verlesung der zwei Anklageschriften mussten Zuschauer und Medienvertreter am Morgen den Saal verlassen. Grudda begründete das mit dem schutzwürdigen Interessen der Opfer. Deren Namen seien in den Anklagen genannt. Ebenso würden die vorgeworfenen Missbrauchstaten im Detail aufgeführt, die gegen die Kinder und Jugendlichen verübt worden sein sollen.

Andreas V. werden 300 Straftaten vorgeworfen

Am Prozess gegen Andreas V. aus Lügde, Mario S. aus Steinheim (NRW) und Heiko V. aus Stade (Niedersachsen) nahmen auch 18 Anwälte teil, die 28 Opfer als Nebenkläger vertreten. Opferanwalt Christian Thüner sagte kurz vor Behandlungsbeginn, er hoffe auf Geständnisse. So könnten den Opfern Zeugenaussagen wohl erspart bleiben.

Die Taten sollen sich vor allem auf einem Campingplatz in Lügde an der Grenze zu Niedersachsen ereignet haben. Andreas V. werden fast 300 Straftaten vorgeworfen. Er soll im Sommer 1998 und von 2008 bis 2018 insgesamt 23 Mädchen teilweise schwere sexuelle Gewalt angetan haben. Bei ihm fanden sich fast 900 Bild- und Videodateien, die sexuelle Übergriffe auf Minderjährige zeigen.

Der 34-jährige Mario S. ist angeklagt, in rund 160 Fällen acht Mädchen und neun Jungen missbraucht zu haben. Der Mann soll die Gewalttaten über einen Zeitraum von 20 Jahren ab 1999 auf dem Campingplatz und in seiner Wohnung verübt haben. Bei ihm wurden rund 4800 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Material sichergestellt.

Den Vorwürfen zufolge hatten beide Männer manche Gewalttaten gefilmt. Einige Kinder wurden Opfer sowohl von Andreas V. als auch auch von Mario S. Alle Opfer waren minderjährig, die jüngsten sollen erst vier Jahre alt gewesen sein. Beide Hauptangeklagten sollen auch vergewaltigt haben. Heiko V. soll nicht selbst Gewalt ausgeübt haben, sondern an mehreren Webcam-Übertragungen teilgenommen und teils zu den Taten angestiftet haben.

Die beiden Hauptangeklagten räumten die Vorwürfe aus der Anklage weitestgehend ein, allerdings bestritten sie rund ein Dutzend Fälle. Zum Teil gaben sie an, sich an diese Taten nicht erinnern zu können. Bei anderen Fällen sahen sie Verwechselungen der Opfer mit dem jeweils anderen Angeklagten. In einem Fall gab Mario S. an, als 13-Jähriger zum Tatzeitpunkt nach einem Umzug nicht mehr am vermeintlichen Tatort gewohnt zu haben.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Das Gericht will einige Opfer als Zeugen befragen. Nach Auskunft ihrer Anwälte soll es dabei aber nach den Geständnissen nicht mehr um die konkreten Taten gehe

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3 Kommentare

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  • Angesichts der Beweislage sind die Geständnisse doch praktisch wertlos und nur ein Versuch der Verteidigung, das Strafmaß irgendwie doch noch zu verringern.



    Aus meiner Sicht geht es hier wohl weniger darum, den Kindern eine detaillierte Aussage vor Gericht zu ersparen, als vielmehr darum, den Ball für die Angeklagten so flach wie möglich zu halten.

    • 9G
      91655 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Jedes Geständnis in solchen Verfahren hilft den Opfern .... und die Sicherungsverwahrung dürfte angesichts der Anzahl der Einzeltaten sowie den langen Zeiträunen wohl kommen, dann ist es sicherlich vielen Menschen egal, ob es 10, 15 oder 20 Jahre im Strafverfahren sind ....

      • @91655 (Profil gelöscht):

        Das maximale Strafmaß liegt für Kindesmissbrauch bei 10 Jahren und für Vergewaltigung bei 15 Jahren. Da ein Großteil der Taten wohl schon etliche Jahre zurückliegen, wird möglicherweise gar keine Sicherungsverwahrung verhängt werden können, weil die anzuwendende Gesetzgebung hinsichtlich der Sicherheitsverwahrung bei Taten vor 2013 für verfassungswidrig erklärt wurde. Sicherheitsverwahrung bei Kindesmissbrauch kommt offenbar überhaupt erst für Taten ab 2013 wirksam in Betracht.

        www.lto.de/recht/h...ns-mit-strassburg/