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Prozess zu Messerangriff in DresdenVerteidiger verlangt Jugendstrafe

Die Verteidigung fordert Milde für den mutmaßlichen Messerstecher von Dresden. Ein soll ein schwules Paar angegriffen haben, einer der Männer starb.

Hände des Angeklagten Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden epd | Im Dresdner Mordprozess nach dem Angriff auf eine schwules Paar im Oktober 2020 hat die Verteidigung eine Verurteilung des 21-jährigen Angeklagten nach Jugendstrafrecht gefordert. Er sei drei Jahre in staatlicher Obhut im Gefängnis gewesen, zum Teil in Isolation, sagte Verteidiger Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Dresdner Oberlandesgericht (OLG).

Der Anwalt sagte, es sei fraglich, ob sein Mandant im Gefängnis zu einem Erwachsenen herangereift sei. Rein rechtlich sei er aber für Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zu bestrafen. Die tödliche Messerattacke sei zu bedauern, es sei eine Einzeltat eines Einzeltäters gewesen. Sein Mandant sei nicht Teil einer organisierten Struktur.

Das Urteil gegen den jungen Syrer wird für Freitag erwartet. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 21-jährigen Angeklagten mit Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt gefordert.

Sie hatte auf das radikal-islamistische und homophobe Tatmotiv des damals 20-jährigen Syrers verwiesen. Der Angeklagte habe sich spätestens seit 2016 zunehmend radikalisiert. Der Syrer soll am 4. Oktober 2020 in Dresden ein schwules Paar niedergestochen haben. Einer der Männer aus Nordrhein-Westfalen starb kurz nach dem Angriff, sein Lebenspartner wurde schwer verletzt. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.

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3 Kommentare

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  • Ehrlich? Jugendstrafe?



    Für jemanden, der einen Mord aus Schwulenfeindlichkeit begangen hat? Ich fasse es nicht.

  • Die zurückhaltende Berichterstattung über einen noch-nicht-Verurteilten in allen Ehren, da will die taz offenbar vorbildlich sein. Aber dass der Angeklagte die beiden Opfer niedergestochen hat, ist inzwischen ein anerkannter Fakt, den nicht einmal sein Anwalt zu leugnen versucht. Warum also die wolkige Formulierung "Der Syrer soll ein schwules Paar niedergestochen haben"? Was soll damit erreicht werden? Das Stadium, wo aus einem "mutmaßlichen Messerstecher" (Unterüberschrift) ein "Messerstecher" wurde, hat der Prozess doch längst erreicht.

    Dass man einem jungen Menschen irgendwann noch einmal eine Chance geben will und darum lieber nach Jugendstrafrecht urteilt, das kann man so sehen. Die Verantwortung lastet jedenfalls schwer auf den Richtern. Keine leichte Entscheidung.

    • @Winnetaz:

      Um es mit "Newsroom" zu sagen: "Die Gerichte stellen die Schuld fest, nicht die Presse"