Prozess wegen Volksverhetzung: Und dann wurde zurückgemobbt

Ein psychisch kranker Mann muss eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung zahlen, weil er monatelang in Internet-Foren wüst schimpfte, beleidigte und drohte.

Herr S. hat einen Vogel. Würde er nur mit dem reden: kein Problem. Bild: dpa

BREMEN taz | „Rumgehasst“ habe er, sagt Manfred. S. „Ja, das stimmt.“ Ob das sein üblicher Sprachgebrauch sei, will der Staatsanwalt von ihm wissen. Nein, antwortet der Mittfünfziger, das kenne er von sich gar nicht. Und man will ihm glauben. Obwohl er gleich wegen Volksverhetzung verurteilt werden wird.

Immer wieder pöbelte Herr S., in verschiedenen Internet-Foren, vor allem gegen „Scheiß-Juden“ und „Kanakenschweine“, aber auch gegen Schwule, Frauen und Arbeitslose. Er wolle ihnen „die Gedärme einzeln rausreißen“, schrieb er und gerne mal eine Moschee in die Luft sprengen. Er „meldete“, er „versprach“: „dass wir euch alle töten wollen“. „Grausamer“ als Hitler werde er dann sein, heißt es an anderer Stelle. „Sieg Heil.“ Auch der rechtsextreme norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik diente in Posts immer wieder mal als Vorbild. Über viele Monate ging das so, letztes und vorletztes Jahr. Mal schrieb er als „Entenficker“, mal als „Salafistenhunter“ oder „Gnubbelrutscher“. Der Hass in ihm sei „grenzenlos“.

S. ist ohne Anwalt ins Amtsgericht gekommen, und auch sonst ohne Beistand. Einsam sitzt er da, auf der Anklagebank und ein wenig unbeholfen; nicht mal die Jacke zieht er aus. Ja, er habe das alles geschrieben. „Genauso, wie es der Herr Staatsanwalt vorgelesen hat“. Warum? „Um meinen Frust loszuwerden und um mich zu wehren.“ Er sei im Netz gemobbt worden, erzählt S., von wem genau – bleibt unklar. Als „Penner“ und „faules Schwein“ sei er diskriminiert worden, und weil er Krebs habe und Frührentner sei. Auch Todesdrohungen habe er bekommen. Dann sah er „rot“. Schrieb wie „im Rausch“. „Die“ sollten „kotzen vor Wut“ über ihn, sagt er vor Gericht, ja, ihn genau so in Erinnerung behalten. Auch wenn er eigentlich eine ganz andere politische Einstellung habe. Aber hier geht es gar nicht um Politik oder Meinungen. Eher schon um die Geschichte von Herrn S.

„Ich bin psychisch gestört“, sagt Herr S. Ein gerichtlich bestellter Gutachter attestierte ihm eine „krankhafte seelische Störung“. Was nicht bedeuten muss, das er auch schuldunfähig war. Er sei „intellektuell einfach strukturiert“, heißt es über ihn, jedoch nicht schwachsinnig. Dafür „ängstlich-depressiv“. S. nimmt heute Psychopharmaka, ist in psychologischer Behandlung, war lange Alkoholiker.

Von seinem Vater sei er als Kind wiederholt misshandelt worden, von Schlägen ist die Rede, und davon, dass der Vater, ein Autoschlosser aus Hastedt, ihn einen „Unfall“ nannte und entsprechend lieblos behandelte. Irgendwann schafft er zumindest den Hauptschulabschluss, wird Koch, unter anderem bei der Bundeswehr. Später baut er im Suff einen schweren Unfall, wird schließlich erwerbsunfähig und fühlt sich in einer Reha-Klinik erstmals „wirklich angenommen und wertgeschätzt“. Heute sitzt er die meiste Zeit in seiner kleinen Eigentumswohnung, bekommt 813 Euro Rente und spricht vor allem mit seinen Wellensittichen. „Ich hab Schmerzen von oben bis unten“, sagt er in seinem Schlusswort, „ich kann am Leben nicht mehr teilnehmen.“ Im Grunde warte er nur noch auf den Tod. „Das macht alles keinen Spaß mehr.“ Also schrieb er eben „so einen Scheiß“.

Der Knast bleibt ihm erspart, nicht mal der Staatsanwalt will ihn dahin schicken. Der Amtsrichter sagt, „außergewöhnlich schlimme“ Taten wie diese seien „empfindlich zu bestrafen“. Doch Herr S. sei „nie aufgefallen“ und „kein Gesinnungstäter“. 180 Tagessätze wird er zahlen müssen, macht 1.440 Euro. Er akzeptiert. Und verschwindet.

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