Prozess um Mord an George Floyd: Staatsanwaltschaft fordert 30 Jahre
Ende April wurde Derek Chauvin wegen des Mordes an George Floyd schuldig gesprochen. Die Forderungen nach dem Strafmaß könnten nicht weiter auseinander liegen.
Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen 30 Jahre Haft für Chauvin. Sie begründete dies am Mittwoch mit der besonderen Schwere der Tat, die Richter Peter Cahill bereits im vergangenen Monat anerkannt hat. Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 25. Juni geplant.
Nelson führte an, dass sein Mandant nicht vorbestraft sei. Der Ex-Polizist habe bis zu seiner Festnahme keine rechtlichen Probleme gehabt. Er habe hart gearbeitet und ein gesetzestreues Leben geführt. Der Anwalt begründete die Forderung nach einer Bewährungsstrafe auch damit, dass Polizisten eine kürzere Lebenserwartung hätten und Chauvin im Gefängnis zum Ziel von Angriffen werden könnte.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, eine lange Haftstrafe würde „die tiefgreifenden Auswirkungen des Verhaltens des Angeklagten auf das Opfer, die Familie des Opfers und die Gemeinde berücksichtigen“.
Mord zweiten Grades
Die Geschworenen hatten Chauvin Ende April unter anderem des Mordes zweiten Grades schuldig gesprochen. Weil Richter Cahill die besondere Schwere der Tat bereits anerkannt hat, ist eine geringe Strafe unwahrscheinlich. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert. Sein Verteidiger hatte argumentiert, dass die Gewaltanwendung gerechtfertigt gewesen sei, weil sich Floyd der Festnahme widersetzt habe.
Zudem vertrat er die Meinung, dass Floyds Tod nicht primär auf Gewalteinwirkung zurückging, sondern vor allem auf bestehende Herzprobleme und Rückstände von Drogen in seinem Blut. Experten der Staatsanwaltschaft hatten diese Argumentation zurückgewiesen.
Floyds gewaltsamer Tod am 25. Mai 2020 bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Auf Videos ist dokumentiert, wie Polizisten den Unbewaffneten zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Schließlich verlor Floyd das Bewusstsein und starb. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.
Drei weitere Angeklagte
Neben dem schwerwiegendsten Anklagepunkt, Mord zweiten Grades ohne Vorsatz, befanden die Geschworenen Chauvin zwar auch wegen Mordes dritten Grades und Totschlags zweiten Grades schuldig. Nach geltendem Recht im Bundesstaat Minnesota wird das Strafmaß laut Experten aber nur vom schwerwiegendsten Anklagepunkt abhängen.
Neben Chauvin sind drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt. Sie werden in einem Verfahren in Minneapolis ab März nächsten Jahres vor Gericht stehen. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten mehrjährige Haftstrafen drohen.
Unabhängig von dem Verfahren in Minnesota ist gegen Chauvin auch vor einem Bundesgericht Anklage erhoben worden. Das US-Justizministerium teilte zur Begründung mit, dem Beschuldigten werde vorgeworfen, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
MLPD droht Nichtzulassung zur Wahl
Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Förderung von E-Mobilität
Habeck plant Hilfspaket mit 1.000 Euro Ladestromguthaben