Prozess um Alexej Nawalny: Vollzug fordert drei Jahre Haft

Begleitet von Festnahmen hat die Anhörung im Fall des Kreml-Kritikers Nawalny begonnen. Die russische Justiz fordert dreieinhalb Jahre Haft.

Alexej Nawalny am Dienstagvormittag vor dem Stadtgericht in Moskau Foto: dpa

Moskau (dpa) | Der russische Strafvollzug hat gegen den Kremlgegner Alexej Nawalny eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Der 44-Jährige habe gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen und insgesamt sieben Mal die Meldepflicht bei den russischen Behörden verletzt, hieß es vor Gericht. Nawalny wies dies zurück: „Ich war in Deutschland in Behandlung!“

Zudem forderte der Strafvollzug eine Geldstrafe von 500.000 Rubel (5.400 Euro), wie russische Agenturen aus dem Gerichtssaal am Dienstag meldeten. Der Strafvollzug hatte bereits zuvor erklärt, dass er die Bewährungsstrafe gegen Nawalny aus dem umstrittenen Verfahren von 2014 in echte Haft umwandeln lassen wolle.

Das Vorgehen steht als politisch motiviert in der Kritik. Die Staatsmacht rüste sich gegen Proteste von Nawalnys Unterstützern. Es gab mehr als 230 Festnahmen, wie das unabhängige Portal ovdinfo.org berichtete. Auch viele Journalisten kamen in Gewahrsam.

Die Verhandlung am Moskauer Stadtgericht lief unter einem beispiellosen Polizeiaufgebot ab. Das Moskauer Stadtgericht wurde von Hundertschaften der auf Anti-Terror-Einsätze spezialisierten Sonderpolizei OMON bewacht und weiträumig mit Metallgittern abgesperrt, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur vor Ort berichtete.

Nawalny überlebte einen Mordanschlag

Nawalny überlebte im August nur knapp einen Mordanschlag mit dem international geächteten chemischen Kampfstoff Nowitschok. Der 44-Jährige macht für das Attentat Putin und Agenten des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB verantwortlich. Nawalny sieht den Prozess als Strafe des Kreml dafür, dass er nicht gestorben ist. Putin und der FSB hatten die Vorwürfe des Anschlags zurückgewiesen.

In seiner Zeit in Deutschland, als er sich von dem Attentat erholte, soll Nawalny sich nicht – wie in dem früheren Verfahren vorgeschrieben – bei den russischen Behörden gemeldet haben. Der Strafvollzug warf ihm nun vor Gericht vor, in Deutschland Sport getrieben und sich frei bewegt zu haben, ohne seinen Meldepflichten in Moskau nachzukommen.

Das Vorgehen der russischen Justiz hatte international Entsetzen ausgelöst. Die Bundesregierung forderte mehrfach die Freilassung Nawalnys. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe das frühere Strafverfahren gegen Nawalny als „grob willkürlich“ beurteilt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.