Prozess in Nürnberg: Geldstrafe wegen Papierfliegern

Elisabeth Schwemmer ließ zu, dass bei einer Demo Papierflieger über den Zaun des Bamf flogen. Nun ist sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Eingang des Bundesamtes

Das Bamf in Nürnberg Foto: dpa/Daniel Karmann

BERLIN taz/dpa | An einem Julitag 2018 flogen etwa 50 Papierflieger, beschriftet mit Botschaften wie „Stop Deportation“, über den Zaun des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg. Geworfen hatten sie demonstrierende Frauen und Kinder des „Bündnis 8. März“ und der Flüchtlings-Selbstorganisation „Women in Exile“.

Das Nürnberger Amtsgericht hat die Verantwortliche der Kundgebung, Aktivistin Elisabeth Schwemmer, wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 20 Tagessätze à 15 Euro setzte das Gericht zur Bewährung aus. Dafür bekam die Angeklagte aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, habe Schwemmer als Versammlungsleiterin dies „zugelassen“, so das Gericht.

Das Bamf selbst hatte keinen Anlass gesehen, den Vorfall zur Anzeige zu bringen – die Polizei hingegen schon. Die Staatsanwaltschaft klagte Schwemmer an und plädierte für eine Geldstrafe von 500 Euro. Weil Schwemmer sie nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht.

„Typisch bayerische“ Anklage, so Schwemmer

Am ersten Prozesstermin Mitte Dezember wurden die beiden Polizeibeamten, die die Kundgebung begleitet und die Aktion zur Anzeige gebracht hatten, zu den Vorgängen befragt. Laut einer Erklärung des „8. März Bündnis“ hätten sie vor Gericht ausgesagt, dass sie es damals nicht für nötig befunden hätten, Verstärkung anzufordern oder die Versammlung aufzulösen.

„Wir fragen uns deshalb, warum Staatsanwaltschaft und Gericht nach wie vor ein Verfolgungs- und Ermittlungsbedürfnis gegen die Versammlungsleiterin haben“, heißt es in der Erklärung des „8. März Bündnis“ weiter. „Geht es darum, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von jeglichem Protest freihalten zu wollen?“

Nach dem ersten Verhandlungstag im Dezember hatte Schwemmer die Anklage „typisch bayerisch“ genannt. „Das reiht sich ein in eine Strategie, VersammlungsleiterInnen einzuschüchtern. Egal, was hier angemeldet wird, es kommt immer eine Geldstrafe raus, irgendwas macht man immer falsch.“ Schwemmer erwägt, in Revision zu gehen.

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