Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wärter: „Williger Vollstrecker““
Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für den mutmaßlichen KZ-Wachmann Josef S. Für sie ist erwiesen, dass er in Sachsenhausen Dienst tat.
„Sie haben einfach weggeguckt. Sie haben es verdrängt“, sagt Oberstaatsanwalt Cyrill Klement in seinem Schlussvortrag vor dem Landgericht Neuruppin, das in Brandenburg an der Havel tagte. Das Urteil in diesem seit Oktober letzten Jahres laufenden Verfahren könnte Anfang Juni fallen.
Josef S., 101 Jahre alt, bekleidet mit blauer Jacke, hat dem Vortrag des Staatsanwalts aufmerksam und zugleich scheinbar gleichgültig über einen Kopfhörer zugehört. Aufmerksam, weil er kein Zeichen von Müdigkeit erkennen lässt, gleichgültig, weil er keine Regung gezeigt hat.
Er verlässt den Gerichtssaal danach im Rollstuhl. S., ob seines Alters nur eingeschränkt verhandlungsfähig, sitzt derzeit nicht in Haft. Er hat seine Tätigkeit als Wachmann bis zuletzt vor Gericht standhaft geleugnet.
Erdrückende Indizienlage
Doch die Indizienlage, so die Staatsanwaltschaft, sei erdrückend. Klement breitet diese zu Beginn seines Vortrags noch einmal aus. Tatsächlich sprechen sämtliche schriftlichen Belege für die Anwesenheit von S. im KZ Sachsenhausen. Es sei auch keine kurze Episode in seinem Leben gewesen, der gebürtige Baltendeutsche habe fast vier Jahre lang, von 1941 bis zum Februar 1945, dort als Wachmann für die SS gedient – an Postenketten, auf den Wachtürmen und bei der Bewachung der Gefangenen im Außeneinsatz.
Da sind die Schreiben der Einwandererzentralstelle, die Papiere aus dem KZ selbst, die Truppenstammrolle, das Schreiben eines SS-Führers, alles mit Name, Geburtsdatum, Geburtsort versehen. Schließlich ein Foto von S., das einem Sachverständigen zufolge ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit zeigt. Sogar ein Brief von S.' Vater bezeugt den Einsatz seines Sohnes für die SS. S,' Führung im KZ galt als „gut“, Strafen hatte er „keine“. 1944 wurde er zum SS-Rottenführer befördert.
„Das alles ist keine Theorie, das sind Fakten“, sagt Oberstaatsanwalt Klement zum Angeklagten. S.' Behauptung, dass er die Kriegszeit als Erntehelfer verbracht habe, seinen „nicht glaubhaft“ und „widerlegt.“ Es bestehe „kein Zweifel“ an S.' Tätigkeit im KZ. Der Angeklagte habe eine „Wahr-Lügen-Entwicklung“ hinter sich. Klement nennt ihn einen „willigen Vollstrecker“, der „organisch mit dem KZ gewachsen“ sei.
Von den Morden gewusst
Und dann kommt der Staatsanwalt zum Geschehen in Sachsenhausen selbst und der Beteiligung von S. an den dort verübten „systematischen Verbrechen“, bezeugt durch die Aussagen Überlebender und durch die Spuren, die die SS selbst hinterlassen hat. Ein Gutachter hat davon in dem Verfahren über Wochen berichtet.
Da war die „Genickschussanlage“ genannte Mordmaschine, wo beginnend 1941 und nach einer Unterbrechung erneut im folgenden Jahr sowjetische Kriegsgefangene durch einen Schlitz in der Wand per Genickschuss getötet wurden, während sie glauben sollten, man vermesse doch nur ihre Körpergröße. Allein bis zum November 1941 starben so etwa 10.000 Menschen. Die Schüsse seien im ganzen Lager zu hören gewesen.
Und Klement setzt seinen Vortrag fort, führt die lebensfeindlichen Bedingungen aus, und die „Kriegsendverbrechen“, als es der SS darum ging, dass höchstens noch gesunde Häftlinge am Leben bleiben durften. Schon ab 1944 aber litten die Lagerinsassen unter der völligen Überfüllung, unter einer „katastrophalen Ernährung“, „mangelhafter Kleidung“ – von einer medizinischen Versorgung habe man gar nicht sprechen können, so der Staatsanwalt. Wer nicht mehr bei Gesundheit war, wurde der „Genickschussanlage“ zugeführt und dort ermordet. Ab Mitte 1944 seien „nutzlose Esser“ auch in einer Gaskammer umgebracht worden.
Die SS-Wachmannschaften hätten von all diesen Morden gewusst. „Willige Vollstrecker wie Sie“ hätten diese Morde überhaupt erst möglich gemacht, sagt Klement, dem Beschuldigten zugewandt. Anstatt den Versuch zu unternehmen, sich durch eine Versetzung als Soldat an die Front dem systematischen Morden zu entziehen, habe S. Karriere gemacht und sei zum Rottenführer aufgestiegen, dem höchsten Mannschaftsgrad der SS. Das, so der Staatsanwalt, habe aus S. ein „besonderes Rädchen im Vernichtungswerk“ gemacht.
Mit der Forderung nach fünf Jahren Haft bleibt Staatsanwalt Klement deutlich unter dem höchstmöglichen Strafmaß für Beihilfe zum Mord in Höhe von 15 Jahren. Am nächsten Montag werden die Nebenkläger zu Wort kommen.
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