Prozess gegen Photovoltaikkonzern: Niederlage für Solarworld

Das Bonner Unternehmen sieht zwar „noch kein Urteil in der Sache“. Die Investoren lassen die Aktie der Firma dennoch abstürzen.

Firmenschild von Solarworld

Sieht nicht so sonnig aus für Solarworld Foto: dpa

BERLIN taz | Der größte deutsche Solarkonzern Solarworld muss in einem existenzbedrohenden Rechtsstreit in den USA in erster Instanz eine Niederlage einstecken. Der US-amerikanische Siliziumproduzent Hemlock Semiconductor verklagt die Solarworld Industries Sachsen GmbH auf 770 Millionen Euro Schadensersatz inklusive Zinsen wegen nicht eingehaltener Abnahmeverpflichtungen.

Solarworld hatte in den Boomjahren 2005 bis 2007 Verträge mit Hemlock abgeschlossen, die bis Ende 2019 die Lieferung von insgesamt rund 24.000 Tonnen Silizium umfassten. Nach einem weltweiten Preiseinbruch im Photovoltaikmarkt nahm Solarworld seit Ende März 2012 aber kein Silizium mehr von Hemlock ab und rechtfertigte dies mit Eingriffen chinesischer Hersteller in den US-Markt.

Durch diese bestünden „nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge“. Folglich seien die Abnahmeverpflichtungen nichtig. Die Firma Hemlock sieht das jedoch anders.

Am Mittwochabend hat nun das zuständige Gericht in Michigan entschieden, dem von Hemlock eingereichten Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren stattzugeben. Viele Beobachter werten das auch aufgrund von Aussagen des Gerichts bereits als erstinstanzliche Niederlage von Solarworld. Der Konzern erklärte aber in einer Börsenmitteilung, die Entscheidung sei „noch kein Urteil in der Sache“. Sie bewirke lediglich, dass das Gericht ohne eine Jury über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden werde.

Ein vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend

Diesen Weg aber wählt das Gericht in der Regel nur, wenn die Beweislage eindeutig ist. Sollte Solarworld unterliegen, will der Konzern weitere Rechtsmittel einlegen.

Zudem zeigen sich die Bonner zuversichtlich, dass auch ein letztinstanzliches negatives Urteil aus den USA in Deutschland gar nicht vollstreckbar wäre. Denn Hemlock müsse für diesen Fall ein Anerkennungsverfahren vor deutschen Gerichten initiieren, in dessen Rahmen die Einhaltung wesentlicher Grundsätze des deutschen Rechts bei der Urteilsfindung überprüft werde. Da das EU-Kartellrecht wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung sei, gibt sich Solarworld „davon überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnte“.

Die Investoren sind gleichwohl erheblich verunsichert. Der Kurs der Solarworld-Aktie lag gestern gegenüber dem Vortag zeitweise 16 Prozent im Minus. Ein gegen sie vollstreckbares Urteil wäre existenz­bedrohend, wie Solarworld in seinem Konzernbericht bereits eingeräumt hat.

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