Prozess gegen Neonazis in Dresden: Anklagebank statt Umsturzkampf
Als „Revolution Chemnitz“ sollen acht Neonazis rechten Terror geplant haben. Nun begann ihr Prozess.
Einen „Bürgerkrieg“ wollten die Männer anzetteln, eine „Revolution“, mit „effektiven Schlägen“ gegen „Linksparasiten“. Damals, im Spätsommer 2018, standen die acht Angeklagten in Chemnitz auf der Straße, mit teils Tausenden anderen Rechten, und brüllten Parolen.
Zuvor war am 26. August 2018 ein 35-Jähriger erstochen worden, mutmaßlich von zwei Geflüchteten. Was folgte, war ein Fanal: Rechte aus der ganzen Bundesrepublik marschierten in Chemnitz auf, über Wochen, es kam zu Übergriffen auf Migranten und Gegendemonstranten.
Der Vorwurf gegen die nun Beschuldigten geht noch weiter: Eine Rechtsterrorgruppe namens „Revolution Chemnitz“ sollen sie damals gebildet haben. Teils seit Jahren kannten sich die 21 bis 32 Jahre alten Männer, alle einschlägig vorbestraft, manche von ihnen Hooligans, manche Teil der früheren, äußerst gewalttätigen Kameradschaft „Sturm 34“.
Aufgeputscht von den Chemnitz-Märschen sollen sich die acht in einer verschlüsselten Chatgruppe, „Planung zur Revolution“, zu Anschlägen auf Politiker und Linke verabredet haben, am 3. Oktober 2018 in Berlin. Es gehe um eine „Systemwende“, hieß es. Die Gruppe suchte nach Waffen, Heckler&Koch oder Walther, 9 mm. Auch einen „Probelauf“ unternahm sie: In Chemnitz attackierte sie Mitte September auf der Schlossteichinsel eine Gruppe Iraner, fügte einem mit einer Bierflasche eine Kopfplatzwunde zu. Dann ließ die Bundesanwaltschaft die Männer festnehmen.
Zum Prozessauftakt am Montag schweigen alle Angeklagten zu den Vorwürfen, zumindest vorerst. Ihre Verteidiger aber halten dagegen. Noch vor Anklageverlesung beantragt ein Anwalt, die Öffentlichkeit bis zum Urteil auszuschließen – da einer der Beschuldigten mit 21 Jahren noch Heranwachsender sei. Richter Hans Schlüter-Staats lehnt ab: Der Prozessinhalt sei von „herausragender“ öffentlicher Bedeutung.
„Todbringende Anschläge“
Ein anderer Verteidiger kritisiert die Anklage als „politisch motiviert und unverhältnismäßig“. Die Bundesanwaltschaft habe Entlastendes ignoriert – etwa, dass sein Mandat am 3. Oktober hätte arbeiten müssen und gar keinen Anschlag verüben konnte. Auch seien die Haftbedingungen völlig überzogen, Besuche nur hinter Trennscheiben erlaubt, Duschen anfangs nur mit Fußfesseln. Der Anwalt spricht indirekt von Folter. „Es kommt einem der Glauben an den Rechtsstaat ab.“
Richter Schlüter-Staats rückt das zurecht: „Da haben Sie ein bisschen arg dick aufgetragen.“ Auch Bundesanwalt Kai Lohse weist eine politisch motivierte Anklage „mit aller Entschiedenheit zurück“. Grundlage seien allein die Handlungen der Beschuldigten. Und ein Terrorvorwurf gelte eben auch schon im Planungsstadium. Die Gruppe habe strukturiert gehandelt, nach Waffen gesucht, das Ziel seien klar „bewaffnete, todbringende Anschläge“ gewesen.
Als Anführer macht die Anklage Christian K. aus, einen vielfach vorbestraften Teilzeitsecurity, der schon als Jugendlicher im Hakenkreuz-Shirt posierte und seit Jahren auf rechten Demos Krawall suchte. Er gehört zu denen, die am Montag ihr Gesicht im Saal nicht verstecken, ungerührt verfolgt er das Geschehen. Sein Anwalt kritisiert, es sei doch „nur schwer vorstellbar“, dass die Angeklagten „wegen 96 Stunden Telegrammchats“ als Terrorgruppe verurteilt würden.
Nach ihren Festnahmen hatten einige der Beschuldigten indes eingeräumt, dass es um mehr als Gerede ging. Das Ziel sei schon so „etwas wie ein Bürgerkrieg“ gewesen, gestand einer den Beamten. Ein anderer räumte ein, die gesuchten Waffen seien gedacht gewesen, „um jemanden umzubringen“. Und auch Christian K. betonte in den Chats, wie ernst es ihm sei: Er werde die Pläne „bis zum Ende durchziehen“.
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