Prozess gegen KZ-Wachmann beginnt: Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen
75 Jahre nach seinen Taten macht das Hamburger Landgericht einem Ex-SS-Wachmann den Prozess. Bruno D. steht ab Donnerstag vor Gericht.
Die Ludwigsburger Ermittler fanden heraus, dass ein Mann gleichen Namens als Rentner in Hamburg lebt. Sie stellten sein Geburtsdatum fest. Am 4. Juli 2016 sandten sie die Ergebnisse ihrer Vorermittlungen am die Hamburger Staatsanwaltschaft.
Noch im August erließ die zuständige Hamburger Ermittlungsrichterin einen Durchsuchungsbeschluss von D.s Wohnhaus. Bei der Durchsuchung im September 2016 räumte D. ein, vom Sommer 1944 bis zum April 1945 als SS-Wachmann in Stutthof tätig gewesen zu sein.
Schließlich fand sich der Stabsbefehl vom Kommandeur des KZ, in dem D. mit Wirkung vom 3. August 1944 zum 1. SS-Totenkopfsturmbann in Stutthof versetzt worden war. Weil der Beschuldigte zwischenzeitlich erkrankte, erfolgten weitere Vernehmungen erst 2018.
Das Teilgeständnis des Beschuldigten
Der Verdächtige äußerte sich dabei ausführlich zu seiner Zeit als SS-Wachmann, wie aus den entsprechenden Vernehmungsprotokollen hervorgeht, die der taz vorliegen. Er habe von seinem Wachturm aus viele Leichen gesehen und beobachtet, wie diese im Krematorium eingeäschert wurden. D. gab auch an, aus Berichten von Kameraden erfahren zu haben, dass Frauen im KZ vergast wurden. Er selbst habe aber niemanden umgebracht.
Am Donnerstag beginnt vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen den mittlerweile 93 Jahre alten Rentner Bruno D. Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen. Die Verhandlung findet vor einer Jugendstrafkammer statt, weil D. zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit in Stutthof nicht volljährig war.
Das KZ, die Türme, der Zaun
Die polnische Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof, in dem mindestens 65.000 Menschen ermordet wurden, befindet sich rund 40 Kilometer östlich von Danzig. Der Weg führt von der Straße über die Gleise einer Schmalspurbahn, auf der im Sommer Touristenzüge verkehren, am früheren Wohnhaus des Kommandanten vorbei zum Eingangsposten, hinter dem sich die Kommandantur befand – ein stattliches Gebäude, das heute das Archiv beherbergt, auch der „Bekleidungsnachweis“ von Bruno D. findet sich hier.
Hinter diesem Komplex erstrecken sich, abgegrenzt von einem Stacheldrahtzaum, die ehemaligen Baracken des „Lagers I“: primitive eingeschossigen Holzbauten, darin dreistöckige hölzerne Pritschen eng beieinanderstehend, ohne Waschgelegenheit, ohne vernünftige Heizung, ohne auch einen Funken Privatheit. Im Juni 1944 mussten in diesen Baracken etwa 37.600 Gefangene vegetieren. Danach wurden es immer mehr.
Direkt angrenzend an den Stacheldrahtzaun stehen in regelmäßigen Abständen hölzerne Wachtürme. Eine Außentreppe mit Geländer führt hinauf in die oberste Etage, dessen Aufenthaltsraum nach allen Seiten hin mit großen Fenstern verglast ist.
Der Todesblock
Auf einem dieser Türme stand, eigener Aussage zufolge, auch der SS-Schütze Bruno D., der im Sommer 1944 18 Jahre alt wurde. Er war mit einem Karabiner ausgestattet, um Flüchtende sofort niederschießen zu können. Seine Dienstzeit betrug sieben Tage in der Woche und mindestens zehn Stunden täglich, tags und nachts.
75 Jahre später wirft die 79-seitige Anklageschrift D. vor, den Massenmord in Stutthof durch seine Tätigkeit als SS-Wachmann unterstützt zu haben und dabei detaillierte Kenntnisse über diese Morde besessen zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass während seiner Dienstzeit 1944/45 mindestens 5.230 Menschen ermordet worden sind.
Tatsächlich verwandelte sich Stutthof im Herbst 1944 von einem Konzentrations- zu einem Vernichtungslager. Schon zuvor waren inhaftierte Menschen an den furchtbaren Haftbedingungen, der schweren Zwangsarbeit und dem Fehlen hygienischer Mindeststandards zu Tausenden gestorben. Viele wurden von der SS erschossen.
Doch im Sommer 1944 erhielt Lagerkommandant Paul Werner Hoppe die Nachricht, dass Stuttof Teil der „Endlösung der Judenfrage“ werden würde, der systematischen Ermordung aller europäischen Juden. Im Juni, da hatte Bruno D. seinen Dienst als Wachmann noch nicht angetreten, brachten zwei SS-Männer 50 Kilogramm des Giftgases Zyklon B nach Stutthof. Im Juli erreichte ein Zug mit 2.502 ungarischen Jüdinnen das KZ. Das war erst der Anfang von vielen Transporten. Zur selben Zeit wurde das Gelände um ein Lager für Jüdinnen erweitert, deren Insassen von den anderen Gefangenen strikt isoliert blieben.
Dort waren die Lebensbedingungen noch furchtbarer als im Rest des KZs, die Baracken hoffnungslos überfüllt, vier Frauen mussten auf nur einer schmalen Pritsche schlafen. Der Boden war von Exkrementen und Erbrochenem verunreinigt. Die tägliche Essensration betrug etwa 170 Gramm Brot, nur am Wochenende ergänzt durch winzige Portionen Marmelade.
Eine medizinische Versorgung gab es nicht. Im Todesblock des „Judenlagers“ ließ man die Frauen sterben, ohne ihnen auch nur einen Schluck Wasser zu verabreichen. Es war das, was die Staatsanwälte in den jüngsten NS-VerfahrenTötung durch Herbeiführung lebensfeindlicher Bedingungen nennen.
Bruno D. erinnerte sich in seinen Vernehmungen an den Beginn der Fleckfieberepedemie im Herbst 1944, die bis zur Auflösung des KZ anhielt und der Tausende zum Opfer fielen. Er bekannte gesehen zu haben, wie Tote zu Dutzenden in das Krematorium und auf einen Scheiterhaufen gebracht wurden. Im ganzen Lager habe man die Verbrennungen riechen können.
Die Vergasungen
Er gab auch an, über die Vergasungen informiert gewesen zu sein. Diese hatten spätestens im Herbst 1944 in einer Kammer begonnen. Weil es, anders als in Auschwitz, in Stutthof keine Selektion der Opfer beim Eintritt gab, sprach sich unter den Gefangenen diese Mordmethode herum. Deshalb verlegte die SS die Morde bald in einen Eisenbahnwaggon. Ein Güterwagen der Schmalspurbahn wurde in die Nähe des Krematoriums rangiert und komplett abgedichtet. Den Gefangenen wurde erzählt, sie gingen auf Transport – zwei SS-Männer verkleideten sich dazu mit Reichsbahnuniformen – und die Opfer wurden so in den Wagen gelockt. Ein SS-Mann warf das Zyklon B in eine der Dachluken.
Weil die Temperaturen in dem Güterwaggon niedriger waren als in der Gaskammer, dauerte es noch länger, bis alle Opfer tot waren.
Bruno D. meinte in den Vernehmungen, er habe damals aus der Ferne die Schreie der Menschen gehört. Er habe wohl auch einmal gesehen, wie ein Mann auf dem Dach herumgelaufen sei.
Die Genickschussanlage
Undeutliche Erinnerungen äußerte D. zu der Genickschussanlage, die im Krematorium installiert worden war. Dort wurden Gefangene von als Sanitätern getarnten SS-Männern in weißen Kitteln in einen Raum geführt, wo man angeblich ihre Größe vermessen wollte. Tatsächlich erfolgte dort durch einen verborgenen Schlitz in einer Wand ein Schuss in den Hinterkopf. D. erinnerte sich an weiß gekleidete Sanitäter oder Ärzte und Gefangene, die von diesen ins Krematorium gebracht worden seien. Die Anklage bewertet die Aussage als Beweis dafür, dass er auch über diese Mordmaschine informiert war.
SS-Schütze Bruno D. ist nur ein kleines Rädchen im großen Getriebe des Massenmords gewesen. Die meisten Großen hat man in den 1950er und 1960er Jahren laufen lassen. Doch Entschuldigungen vom Befehlsnotstand, der dazu geführt habe, dass man mitmachen musste, weil sonst die eigene Einweisung ins KZ gedroht hatte, werden von der bundesdeutschen Justiz heute, anders als früher, nicht mehr akzeptiert. Tatsächlich ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein SS-Mann, der sich aus einen KZ versetzen ließ, deshalb von den Nazis inhaftiert worden wäre.
D. hätte sich versetzen lassen können. Er hat angegeben, dies nicht beantragt zu haben.
Und, auch anders als früher, verlangt die Justiz heute für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord nicht länger einen Nachweis für eine individuelle Tat. Für eine Verurteilung kann es genügen, wenn der Angeklagte in einem KZ oder Vernichtungslager durch seine Arbeit dafür gesorgt hat, dass die Mordmaschine in Gang blieb.
D. hat das Glück, so lange leben zu dürfen. Er hat deshalb das Pech, dass ihm der Prozess gemacht wird.
Das Leben nach dem Krieg
Der gelernte Bäcker Bruno D. war 1945 vor der heranrückenden Roten Armee mit einem Schiff nach Schleswig-Holstein evakuiert worden. Er kam in Kriegsgefangenschaft, erst bei den Amerikanern, dann bei den Briten. D. arbeitete in der Landwirtschaft und in einer Bäckerei, heiratete, bekam zwei Kinder, fing bei einer Bank an und verzog Ende der 1950er Jahre nach Hamburg, wo er später ein Haus für seine Familie baute. Ein typisches deutsches Nachkriegsschicksal. Seit 1988 ist er in Rente.
Der Anwalt des Angeklagten, Stefan Waterkamp, hat angekündigt, dass sein Mandant auch in der Hauptverhandlungen zu Aussagen bereit ist. Aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustands ist die Verhandlungszeit auf maximal zwei Stunden am Tag begrenzt. Bisher sind elf Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt. Als Nebenkläger treten 28 Personen auf, teilweise Überlebende des KZ Stutthof.
Bruno D. ist 93 Jahre alt. Teilgeständnisse, wie die des Angeklagten, sind in NS-Prozessen eine höchst seltene Ausnahme. Die Regel ist, nur das zuzugeben, was der Ankläger auch beweisen kann. Sollte das Gericht D. verurteilen, dürfte sein Teilgeständnis im Strafmaß positiv berücksichtigt werden.
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