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Prozess gegen IS-AnhängerTeil deutscher Geschichte

In Deutschland steht erstmals ein IS-Anhänger wegen des Genozids an Ezid*innen vor Gericht. Das ist nur der Anfang notwendiger Aufarbeitung.

Wenn Deutsche für den IS foltern und morden, sind auch deutsche Gerichte gefragt Foto: Arne Dedert/imago

Seit Beginn des Genozid an den Ezid*innen durch den Islamischen Staat sind mittlerweile fast sechs Jahre vergangen. In Frankfurt hat vor zwei Wochen das erste Strafverfahren weltweit mit dem Tatbestand Genozid an den Ezid*innen begonnen. Angeklagt ist Taha al-J., der Mann von der in München angeklagten IS-Anhängerin Jennifer W.

Beide sollen unter anderem eine fünfjährige Ezidin, die sich als Sklavin hielten, bei 45 Grad in der Sonne angekettet und sie dort verdursten haben lassen. Vergangenen Montag hat in Hamburg zudem der Prozess gegen die Ehefrau von Denis Cuspert aka Deso Dogg begonnen. Omaima A. soll 2015 ihrem Mann zum IS gefolgt sein.

Die laufenden Prozesse sind lobenswert aber nur ein Mini-Tropfen auf den kalten Asphalt. 30.000 IS- Gefangene sitzen in Syrien oder im Irak bislang ohne Prozess im Gefängnis, davon sind tausende aus dem Ausland.

Staatsbürger aus aller Welt folgten dem Aufruf des IS und reisten nach Syrien und in den Irak, um sich dem Kalifat anzuschließen und einen Genozid an den Ezid*innen zu verüben, sowie weitere Kriegsverbrechen. Das Problem ist somit kein rein kurdisches, irakisches, oder syrisches, sondern ein internationales.

Die ganze Welt ist gefordert

Die Internationale Staatengemeinschaft – auch Deutschland – ist hier gefordert und soll sich endlich um ihre Täter*innen kümmern. Ja, auch IS-Frauen sind Täterinnen und sind nicht nur zum kochen, putzen und um ihren Dschihad-Märchenprinzen zu heiraten in das Kalifat gereist, sondern sie haben ebenfalls gefoltert, gemordet und Gefangen genommene ezidische Mädchen auf die Vergewaltigungen vorbereitet.

Wenn deutsche Staatsbürger*innen in den Dschihad ziehen und von kurdischen Kräften festgenommen werden, dann ist es nicht die Aufgabe der Kurd*innen vor Ort sich um die IS-Täter in den Gefängnissen zu kümmern, sondern es ist die Pflichts Deutschlands seine Staatsbürger zurück zu holen und vor deutsche Gerichte zu bringen, anzuklagen und zu verurteilen.

Das wäre auch ein erstes Zeichen Deutschlands im Kampf gegen den Islamismus. Die Kurd*innen haben den IS besiegt und dürfen nicht auch noch mit den Täter*innen alleine gelassen werden.

Der Genozid wird automatisch auch Teil deutscher Geschichte, wenn deutsche Staatsbürger*innen im Namen des Islam im Nahen Osten, foltern, morden und vergewaltigen.

Gerechtigkeit für die Überlebenden

Die Überlebenden wollen Gerechtigkeit. Immer noch leben die Ezîd*innen in Zelten, in den Camps für Vertriebene im Irak und Syrien, immer noch ist Shingal weitestgehend zerstört, sterben Menschen dort an den vom IS gelegten Sprengfallen. Immer noch sind Ezîd*innen auf dem Weg nach Europa, sterben im Mittelmeer.

Noch immer sind êzîdische Frauen, Mädchen und Kinder in IS-Gefangenschaft und werden als Sklav*innen gehalten, noch immer sind Massengräber nicht exhumiert. Und noch immer spazieren Täter*innen frei herum.

Der IS ist noch lange nicht besiegt, im Gegenteil, bis heute gibt es Anschläge in Irak und in Syrien. Die Straflosigkeit der Täter*innen ist nicht nur ein Schlag in das Gesicht der Opfer, sondern auch ein Freifahrtschein für alle weiteren, noch kommenden Genozide, die es zu verhindern gilt.

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