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Prozess gegen Bremer Ultra Valentin S.Tumult nach den Plädoyers

Im Prozess um den Bremer Ultra Valentin S. fordert die Staatsanwaltschaft über drei Jahre Jugendhaft, der Verteidiger plädiert auf Bewährung.

Wurde noch nicht veruteilt: Angeklagter Valentin S. im Landgericht Bremen. Foto: Jean-Philipp Baeck

BREMEN taz | Am Ende kam es zum Tumult im Gerichtssaal: Es hätte der letzte Verhandlungstag gegen den linken Ultra Valentin S. und den Mitangeklagten Wesley S. vor dem Landgericht Bremen sein sollen. Doch Richter Manfred Kelle verlegte ein mögliches Urteil auf den nächsten angesetzten Verhandlungstag am 28. Juni. Dabei hatte wohl auch bei einigen UnterstützerInnen im Publikum die Hoffnung bestanden, dass Valentin S. womöglich am Mittwoch aus der Untersuchungshaft hätte frei kommen können.

„Auf dem rechten Auge blind“ sei die Justiz, schimpfte ein Zuschauer im Saal nach der Verhandlung. Als die anwesenden Polizisten ihn festnahmen und seine Personalien aufnehmen wollten, wurde es laut. Rechtsanwalt Jan Sürig berichtete, er habe gesehen, wie Polizisten dem jungen Mann den Hals nach hinten gedehnt hätten, auch er habe sich deshalb Sorgen gemacht.

Nach ein paar Minuten war wieder Ruhe. Die verlängerte Verhandlungszeit spürt nun vor allem Valentin S.: Seit nunmehr zehn Monaten sitzt er in Untersuchungshaft. Wie das Urteil auch ausfällt: Ein elfter Monat kommt wohl nun auf jeden Fall hinzu. Über eine Haftbeschwerde hat das Gericht bis Redaktionsschluss nicht entschieden – dass es zugunsten seines Mandanten ausgehen könnte, hielt aber auch Valentins Verteidiger Horst Wesemann vorher für eher unwahrscheinlich. „Ausgesprochen ärgerlich“ sei es, dass nicht zeitnah ein Urteil gefällt wurde, erklärte Valentins S. Verteidiger Horst Wesemann nach der Verhandlung.

Richter Kelle hatte zu Beginn des Tages noch selbst erklärt, ein Urteil noch am gleichen Tag anzustreben. Und eigentlich fehlte nicht viel: Die Plädoyers waren gehalten. Nur das letzte Wort war den Angeklagte noch nicht gewährt worden – rechtlich hätte danach ein Urteil allerdings binnen zehn Tagen gefällt werden müssen. Kelle erklärte, die Kammer schaffe es nicht, noch am Mittwoch zu entscheiden und benötige mehr Zeit. Spontan einen neuen Termin innerhalb der nächsten zehn Tagen zu finden war aber wohl schwierig, die Angeklagten also bekamen nicht das letzte Wort und der regulär nächste Termin wurde anberaumt. „Unerhört“ nannte das Rechtsanwalt Jan Sürig. Sobald ein Angeklagter in Haft sitzt, müsse man das Verfahren beschleunigen.

Staatsanwaltschaft fordert über drei Jahre Haft

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuvor im Wesentlichen an ihren Vorwürfen festgehalten und forderte für Valentin S. eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, für den Mitangeklagten Wesley S. eine Strafe von 1,5 Monaten – auszusetzen zur Bewährung auf drei Jahre. Dessen Verteidiger Sürig hatte wiederum in allen verbliebenen Anklagepunkten auf Freispruch plädiert, aus Mangel an Beweisen.

Auch Wesemann forderte für Valentin S. in vier der neun Anklagepunkte einen Freispruch. Für die übrigen Vorwürfe plädierte er, eine Jugendstrafe auf Bewährung zu verhängen: Dabei ging es insbesondere um eine Auseinandersetzung an der Kneipe am Verdener Eck, sowie um einen Steinwurf in Rostock, der einen Journalisten neben einer Neonazis-Demo traf.

Insgesamt ist die Erfahrung, dass gegen die rechte Szene nicht so ermittelt wird, wie gegen die Antifa

Horst Wesemann, Verteidiger

Valentin S. war zu allen Tatzeitpunkten noch heranwachsend. Auch die Jugendgerichtshilfe hatte empfohlen, ihn nach Jugend- statt nach Erwachsenen-Strafrecht zu verurteilen und eine Strafe auf Bewährung auszusetzen.

Nur darin, dass Jugendrecht angewandt werden solle, bestand einigkeit. Ansonsten blieb die Stimmung vor allem zwischen Verteidigern und Staatsanwalt Benedikt Bernzen angespannt. Letzterer warf Wesemann und Sürig „Stimmungsmache“ und „Populismus“ vor. Der Gerichtssaal sei kein Ort der politischen Meinungsmache, erklärte Bernzen. „Auch ich würde lieber nackt herumlaufen, als Klamotten der Marke Thor Steinar tragen“, sagte er. Eine Differenzierung zwischen guter und schlechter Gewalt aber sehe das Strafrecht nicht vor. Die Verteidiger würden „Nebelkerzen“ werfen, so Bernzen weiter. „Die einzige Sprache, die Herr S. spricht, ist Gewalt“. Valentin S. habe „schädliche Neigungen“ und eine „seit Jahren manifestierte Überzeugung“.

Anzeige gegen den Staatsanwalt

Die Verteidiger werfen Bernzen hingegen vor, einseitig gegen Linke zu ermitteln. Valentin S. hatte bereits bei einem Haftprüfungstermin im November angegeben, der Hooligan, der später am Verdener Eck verprügelt wurde, habe zuvor einen Ultra mit einer Bierkiste bewusstlos geschlagen. Bernzen nannte das damals eine Ausrede. Ein Video, das Wesemann in einem späteren Verhandlungstag vorlegte, stützt allerdings S.' Aussage. Sürig und Wesemann zeigten Bernzen an – wegen Strafvereitelung im Amt, weil dieser nicht viel früher auch gegen den Hooligan ermittelte.

„Selbstverständlich muss ich meine Aussagen revidieren“, erklärte Bernzen dann am Mittwoch, dennoch handele es sich um eine Schutzbehauptung.

Wegen der Vorwürfe gegen Bernzen hatte zuletzt auch der Richter darum gebeten, dass die Staatsanwaltschaft ihn abglösen möge. Der leitende Oberstaatsanwalt hatte das abgelehnt. Auch hatten die Angeklagten Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt. Diese wurden abgelehnt.

Keine antifaschistische Symbolik

In ihren Plädoyers wiederholten Wesemann und Sürig die Vorwürfe gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz: Auch zu Mordaufrufen von Neonazis gegen Valentin S. sei etwa erst ermittelt worden, nachdem er Anzeige erstattet habe, erklärte Wesemann. „Insgesamt ist die Erfahrung, dass gegen die rechte Szene nicht so ermittelt wird, wie gegen die Antifa“, sagte er. Immerhin seien es Staatsanwaltschaft und Polizei gewesen, die sich nach der Festnahme S.‘ an die Öffentlichkeit wandten – und Wesemann erinnerte daran, dass Innensenator Ulrich Mäurer sich eingemischt habe, als er zwei Tage vor einem Haftprüfungstermin von Valentin S. gesagt hatte, dass dieser in Haft bleibe.

Sürig ging noch weiter: Der Prozess werde im negativen Sinne Rechtsgeschichte schreiben: Wegen der Anordnung des Richters, im Saal keine antifaschistische Symbolik zuzulassen.

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