Prozess Skandal in Haasenburg-Heimen: 1.500 Euro für ein kaputtes Gelenk
Die Misshandlungen in den Haasenburg-Heimen hatten strafrechtlich kaum Folgen. Jetzt endet ein Prozess mit einem einfachen Deal.
Der Prozess wurde nach vier Stunden Verhandlung vorläufig eingestellt. Voraussetzung ist, dass die beiden Angeklagten an das Opfer je 750 Euro zahlen. „Der Vorfall war 2011. Das Verfahren ist für alle sehr belastend“, sagte Richterin Susanne Cramer. Für ein Urteil hätte man weitere Beweise erheben und das Verfahren nicht an diesem Tag beenden können.
Vier Jahre ist es her, dass die Haasenburg-Heime in Brandenburg durch die Landesregierung geschlossen wurden. Grundlage war der Bericht einer Untersuchungskommission. In den Heimen seien „Willkür und Bestrafung unzulässig ausgeprägt“, sagte der Kommissionsvorsitzende Martin Hoffmann damals.
Parallel gab es bei der Staatsanwaltschaft 55 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 85 beschuldigte Betreuer. Doch der größte Teil wurde inzwischen eingestellt. Der einzige andere Fall, der wegen dem Einsatz körperlicher Gewalt vor Gericht kam, endete im März 2015 mit Freispruch.
Allerdings war damals das mutmaßliche Opfer ohne Anwalt im Gerichtssaal. Das war am Donnerstag in Strausberg anders. Der inzwischen 21-jährige G. wurde durch Anwalt Joachim Herrmann aus Berlin vertreten. Außerdem wurde ein ehemaliger Bewohner als Zeuge geladen.
Grund: Blick aus dem Fenster
Auslöser für die Maßnahme im Heim war laut Anklage, dass der Junge während der Bearbeitung von Aufgaben aus dem Fenster schaute, weinte und nach Aufforderung durch den Betreuer nicht mit ihm sprechen wollte. Der zweite Angeklagte und ein unbekannter Dritter sollen den Jungen etwa 40 Minuten an beiden Armen festgehalten und so viel Kraft auf den Geschädigten ausgeübt haben, dass dieser vor Schmerzen schrie und weinte und wegen des Schleims in Mund und Nase keine Atemluft bekam.
Zudem existiert ein Protokoll, dass der Junge selbst am Tattag schrieb. In dem Dokument hat er den Vorgang einschließlich der schmerzenden Handgriffe beschrieben. Er habe nichts gemacht, was diese Handlung rechtfertige, schrieb G. damals. Er habe nur aus dem Fenster geguckt, obwohl Betreuer J. ihn aufgefordert habe, sich umzudrehen. „Das kann doch kein Grund sein, die Handgelenke so zu verdrehen.“
G., Opferzeuge
G. wiederholte die Schilderung vor Gericht. „Die haben alle fünf Minuten gefragt, ob ich mit ihm sprechen kann. Ich habe mit dem Kopf geschüttelt“, sagte er mit sehr leiser Stimme. Dann hätten die Betreuer jeweils den Druck erhöht. „Die Schmerzen waren so stark, dass ich ohnmächtig geworden war.“ Er demonstrierte dem Gericht im Stehen an Armen und Beinen seines Anwalts, wie die Betreuer ihm die Gelenke umbogen.
Der junge Mann wurde 2012 aus dem Heim entlassen. Die Hände seinen danach immer dicker geworden. Als er später ein Praktikum bei einem Gerüstbauer machte, wurden die Probleme so deutlich, dass er sich 2015 in ärztliche Behandlung. Die Hände wurden operiert und zuvor untersucht. Der Spezialist stellte zwei Rissverletzungen an Gelenkkapsel und Gelenkknorpel fest.
Erinnerungslücken
Die beiden Angeklagten sagten, sie könnten sich an den Vorfall nicht erinnern. Es gibt jedoch ein Protokoll des Betreuers B., aus dem hervorgeht, dass der Junge an besagtem Tag in seinem Zimmer „stehend begleitet“ wurde. Es sei bei dem Jungen eine rein verbale Grenzsetzung erfolgt. Er sollte sich umdrehen, um ein Gespräch zu ermöglichen. Die Handgriffe seien demnach gar nicht angewandt worden.
Die Strategie der Verteidigung war es, die Glaubwürdigkeit des Zeugen infrage zu stellen. Auch die Staatsanwältin fragte den jungen Mann peinlich nach seinem Lebenslauf. Immerhin warf die Richterin kurz ein, dass der Zeuge im Saal nicht der Angeklagte sei. Anwalt Jens Hennersdorf duzte gar den Opferzeugen, was ihm einen Rüffel der Nebenkläger einbrachte.
Nach einem Rechtsgespräch einigten sich die Verfahrensbeteiligten am Nachmittag auf einen Handel. Das Opfer bekommt 1.500 Euro Schmerzensgeld. Dafür wird das Verfahren eingestellt. „Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, sagte Anwalt Herrmann.
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